Oberhausen. Eine eher seltene Kombination: Vater und Sohn saßen wegen eines Ladendiebstahls gemeinsam auf der Anklagebank des Schöffengerichts Oberhausen.

Vater (58) und Sohn (23) saßen jetzt vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Oberhausen gemeinsam auf der Anklagebank. Der Tatvorwurf: räuberischer Diebstahl bzw. gemeinschaftlicher Diebstahl. Die beiden zeigten sich geständig und erhielten eine Haftstrafe auf Bewährung bzw. eine Geldstrafe.

+++ Sie wollen keine Nachrichten aus Oberhausen verpassen? Dann können Sie hier unseren abendlichen und kostenlosen Newsletter abonnieren! +++

Zu der Tat kam es am 13. Juni 2020 mittags in der Edeka-Filiale an der Mellinghofer Straße. Vater und Sohn aus Oberhausen gingen gemeinsam einkaufen und stellten laut Aussage des Sohnes plötzlich fest, dass das Geld schon wieder nicht reichen würde, um alle gewünschten Waren einzukaufen. Deshalb habe man sich entschlossen, einen Teil der Waren, nämlich besonders teure Produkte wie etwa eine Wodka-Flasche und eine Dose Tabak, abzuzweigen, heimlich in einen mitgeführten Rucksack zu packen und sie an der Kasse nicht zu bezahlen.

Doch noch in der Filiale fiel das alles auf. Eine Verkäuferin stellte sich dem Sohn, der den Rucksack auf dem Rücken hatte, an der Kasse in den Weg: „Darf ich mal in den Rucksack hineinsehen?“ Es kam zu einem Handgemenge. Der junge Mann versuchte sich loszureißen, schlug dabei der Verkäuferin wohl eher unabsichtlich auf den Arm, flüchtete aus dem Geschäft, gab aber über einen Mittelsmann die Wodkaflasche schon kurz darauf zurück. Vor Ort leugnete der Vater in der Edeka-Filiale zunächst einmal, überhaupt etwas mit dem Geschehen zu tun zu haben.

„Kein absichtlicher Schlag“

Die Verkäuferin (55) sagte nun als Zeugin vor dem Schöffengericht aus. Sie unterstrich, dass der Angeklagte „wahrscheinlich nicht absichtlich“ auf ihren Arm geschlagen habe; er habe einfach versucht, sich loszureißen. Sie schilderte auch, dass man zuvor bereits Vater und Sohn im Geschäft längere Zeit beobachtet habe und gesehen habe, wie sie den Ladendiebstahl einfädelten.

Sowohl der Sohn („Ich bin nicht stolz darauf, was da passiert ist“) als schließlich auch der Vater („Es tut mir leid“) zeigten sich vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Marc Voosen geständig. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Haft von neun Monaten zur Bewährung für den Sohn und eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu 10 Euro für den Vater. Die Verteidiger plädierten im Falle des Sohnes für sechs Monate zur Bewährung und im Falle des Vaters für eine Geldstrafe am unteren Rand. Das Urteil des Schöffengerichts: sieben Monate zur Bewährung für den Sohn und die von der Staatsanwaltschaft geforderte Geldstrafe für den Vater.