Gelsenkirchen-Altstadt. Bundespolizisten sind am Gelsenkirchener Hauptbahnhof auf Drogen in ungewöhnlicher Verpackung gestoßen: im Marmeladenglas.
Süß ist beides, entweder im Geruch oder im Geschmack: Doch weil Marihuana im Gegensatz zu Himbeermarmelade verboten ist, muss sich jetzt ein 36-jähriger Bochumer vor Gericht verantworten.
Bochumer in Gelsenkirchen erwischt mit 70 Gramm Marihuana im Marmeladenglas
In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag (23./24. März) kontrollierten Bundespolizisten am Gelsenkirchener Hauptbahnhof einen Mann aus Bochum. Auf die Frage nach gefährlichen und verbotenen Gegenständen verwies der 36-Jährige auf seinen Rucksack.
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Darin befand sich ein Marmeladenglas. Im Prinzip nichts Anrüchiges oder gar Illegales, wenn nicht statt der Konfitüre Marihuana drin gewesen wäre. Und zwar nicht wenig: 70 Gramm. Die Bundespolizei leitete ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ein.
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