Gelsenkirchen. Corona-Hilfe: Auf den Weihnachtsmärkten verzichtet Gelsenkirchen auf Sondernutzungsgebühr. Auch 2022 profitieren Händler, Schausteller und Wirte.
Der Ausschuss für Wirtschaft, Innovation, Beherbergung und Gastronomie hat Ende November mit einem einstimmig gefassten Beschluss vorgelegt, der Rat der Stadt wird dem sicherlich am 9. Dezember folgen und die Corona-Hilfe für eine besonders gebeutelte Branche verlängern: Für Schausteller, aber auch für Händler und Gastronomiebetriebe in Gelsenkirchen sollen im ersten Halbjahr 2022 keine Sondernutzungsgebühren fällig werden. Angesichts eines kommunalen Milliarden-Etats ist die Summe vergleichsweise übersichtlich. Gelsenkirchen verzichtet auf rund 134.000 Euro.
Corona-Aktion „Gelsenkirchen startet durch“ wird auch 2022 fortgesetzt
Auch bei den laufenden Weihnachtsmärkten in der City und in Buer gilt die Befreiungen von Sondernutzungsgebühren. In der Corona-Pandemiezeit hält die Stadt an der Aktion „Gelsenkirchen startet durch!“ fest. Die Gebühr, die immer bei Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen anfällt und nach der Größe der genutzten Fläche berechnet wird, wird den Veranstaltern erlassen. Für den Markt in der City bedeutet das eine Summe im höheren vierstelligen Bereich. Lesen Sie auch: Einzelhandel: So ist die Situation in Gelsenkirchen
Schausteller Lauterbach freut die „Geste der Stadt Gelsenkirchen“
Die Stadtmarketing Gesellschaft Gelsenkirchen mbH (SMG) als Veranstalter des Weihnachtsmarktes in der City hat die Händler darüber in dieser Woche informiert. „Corona ist für uns alle seit fast zwei Jahren eine Belastung“, stellt Uwe Lauterbach fest, der seit 30 Jahren mit Crêpes auf dem Gelsenkirchener Weihnachtsmarkt steht. „Deshalb freuen wir uns sehr über die Geste der Stadt Gelsenkirchen.“
Sie wollen keine Nachrichten aus Gelsenkirchen verpassen? Dann können Sie hier unseren kostenlosen Newsletter abonnieren.
Philipp Biermann, Urenkel einer Gelsenkirchener Schaustellerfamilie, findet die Regelung „einfach klasse“. Zumindest eine positive Seite kann er der Corona-Lage abgewinnen: „Diese Ausnahmesituation“, so Biermann, „schweißt uns alle noch mehr zusammen“. Weiteres Thema:Heimatshoppen – so kann der Handel in Gelsenkirchen gestärkt werden
Stadtmarketing-Geschäftsführer weist auf Maskenpflicht auf den Märkten hin
Markus Schwardtmann, Geschäftsführer der SMG, ist „froh darüber, dass die Weihnachtsmärkte unter den schwierigen Pandemiebedingungen überhaupt eröffnen konnten“. Der Erlass der Gebühren durch die Stadt gleiche dabei ein wenig die „höheren Ausgaben der Händler für Hygiene und Personal aus“. In den vergangenen Wochen war zudem unsicher, ob die Märkte wegen der Pandemie nicht doch noch geschlossen werden müssten. „Nach Lage der Dinge können die Weihnachtsmärkte nun bis zum Ende stattfinden. Wichtig ist, dass neben den bisherigen Regeln nun durchgängig auf den Flächen die Maskenpflicht gilt.“ Weiteres Thema: Diese Läden öffnen und diese schließen in Gelsenkirchen-Buer
Gelsenkirchen verzichtet auf Gebühren für Werbereiter – in Summe rund 65.000 Euro
Schausteller sollen auch von Januar bis Ende Juni 2022 von Standgebühren befreit werden. In Summe würden die Betriebe um 31.200 Euro entlastet, hat die Verwaltung errechnet. Als Berechnungsbasis gilt 2019 – das bislang letzte normale Geschäftsjahr vor der Pandemie. Mit rund 65.000 Euro wird demnach die Summe beim Gebührenverzicht für sogenannte Werbereiter vor Läden oder Verkaufsständen angegeben. 119 Warenaussteller berappten 2019 für zusammen 233 Reiter immerhin monatlich 18.871 Euro. Und auch auf knapp 37.600 Euro von Gastronomen wird die Stadt verzichten – Geld, das 112 Wirte als Sondernutzungsgebühr für die Außengastro auf damals zusammen 2671 städtischen Quadratmetern zahlten. Zudem entfällt dieser Posten: Auf 23 Euro Verwaltungsgebühr je Änderungsantrag wird die Stadt bis Juli 2022 verzichten.
- Verfolgen Sie die aktuelle Entwicklung zum Coronavirus in Gelsenkirchen in unserem Newsblog
- Lesen Sie mehr Geschichten aus Gelsenkirchen
- Oder folgen Sie der WAZ Gelsenkirchen auf Facebook