Gelsenkirchen. Der wegen Steuerbetrugs in Millionenhöhe angeklagte Gelsenkirchener Unternehmer ist aus der U-Haft entlassen worden. Das sind die Hintergründe.
Überraschende Wende im Prozess um Steuerbetrug in Millionenhöhe und schwarze Kassen: Das Landgericht Essen hat die verhängte Untersuchungshaft gegen den angeklagten Gelsenkirchener Geschäftsmann aufgehoben.
Entlassung aus U-Haft: Das sind die Auflagen für den Gelsenkirchener Geschäftsmann
Die große Wirtschaftskammer des Gerichts unter dem Vorsitzenden Richter Roland Wissel hat die angeordnete Untersuchungshaft für den 57-jährigen Unternehmer am vergangenen Freitag „außer Vollzug gesetzt“, sagte Gerichtssprecherin Cordelia Bender. Verbunden mit der neu gewonnen Freiheit bis zu einem rechtskräftigen Urteil sind allerdings Auflagen.
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Dem Beschuldigten wurde auferlegt, eine „Sicherheitsleistung in Höhe von 200.000 Euro zu leisten“, so die Richterin weiter. Außerdem muss sich der angeklagte Gelsenkirchener Geschäftsmann „jeden Freitag persönlich“ bei der Polizei melden. Ein etwaiger Wohnortwechsel muss der Sprecherin zufolge ebenso dem Gericht angezeigt werden. Der Unternehmer wohnt in Gelsenkirchen.
Steuerbetrug: Gelsenkirchener Unternehmer leistet 1,1 Millionen Euro an Rückzahlungen
Die Wende in dem Gerichtsprozess kommt überraschend. Die vorzeitige Entlassung aus der U-Haft war in der Verhandlung am vergangenen Donnerstag zwar ein Thema, in Anbetracht einer erst teilweisen Schadenswiedergutmachung und wegen des Risikos der „Verdunkelungs- und Fluchtgefahr“ aber abschlägig bewertet worden.
Wie Gerichtssprecherin Cordelia Bender mitteilte, sieht der Vorsitzende Richter „die Flucht- und Verdunkelungsgefahr nun nicht mehr als gegeben“ an. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Steuerhinterziehung in Höhe von rund Millionen Euro vor. Schwarze Kassen- Prozess gegen Gelsenkirchener Unternehmer
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