Gelsenkirchen. Eine neue Tierschutzverordnung führt dazu, dass die Polizei Schutzhunde außer Dienst nehmen muss. So ist die Lage in Gelsenkirchen.
Statt Verbrechern hinterherzujagen, bleibt eine beträchtliche Zahl von Polizeihunden der Polizei Berlin außer Dienst. Der Grund dafür ist eine neue und deutschlandweit gültige Tierschutz-Hundeverordnung. Droht „Platz“ auch den Polizeihunden in Gelsenkirchen? Die WAZ hat nachgefragt.
Diensthunde-Ausbildung: Halsbänder schnüren Tieren Luft ab, um Angriffe abzubrechen
Die neue Verordnung verbietet schmerzhafte Mittel bei der Erziehung von Hunden. Die Schutzhunde der Polizei werden mit Halsbändern ausgebildet und geführt, die ihnen kurzzeitig die Luft abschnüren können. So können Angriffe des Hundes schnell beendet werden, etwa wenn ein Hund einen Verdächtigen beißt, um ihn festzuhalten.
Duke, Polizeihund in Gelsenkirchen, war bei Polizeieinsätzen zuletzt sehr erfolgreich. Im Dezember 2021 noch rang das Muskelpaket einen gewaltbereiten Mann nieder, der Polizisten angreifen wollte und im Oktober 2021 stoppte der tierische Aufpasser in einem Fall von häuslicher Gewalt einen renitenten Schläger. Die Liste von Dukes Erfolgen lässt sich noch verlängern. Nun stellt sich die Frage: Müssen Duke und seine vierbeinigen Mitstreiter durch die neue Verordnung dauerhaft an die Leine?
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„Nein. Das Diensthundwesen in Nordrhein-Westfalen bleibt auch mit der Änderung in der Tierschutz-Hundeverordnung funktionsfähig“, versichert Leoni Möllmann, Sprecherin des Innenministeriums NRW.
Polizeihunde: Lob statt Schmerz bei der Konditionierung der Tiere aus eigener Zucht
Die Polizei NRW verzichtet der Sprecherin zufolge bereits seit mehreren Jahren auf den Einsatz von Stachelhalsbändern. Statt auf Schmerz setzt man in NRW auf Lob bei der Ausbildung der Hunde. Das gilt insbesondere für Hunde aus der landeseigenen Zucht. Hier geschieht die Konditionierung „mit positiver Verstärkung“erfolgreich. „Dementsprechend wird die Polizei NRW auch weiter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Schutzhunde ausbilden“, so Möllmann.
Also alles völlig unbedenklich? Nicht ganz wie das Ministerium berichtet. Bei einer sehr geringen Anzahl der Schutzhunde müsse wegen der neuen Verordnung überprüft werden, ob diese Hunde mittel- oder langfristig aus dem Dienst genommen werden, so Möllmann. Wie viele Tiere und welche Behörden das betrifft, ob Gelsenkirchen sich darunter befindet, ließ die Sprecherin offen. Aktuell seien noch keine Fälle bekannt, sagte sie. Positiv: Im Bereich der Spürhund-Ausbildung und dem Spürhund-Einsatz werden von Behördenseite „keine Einschränkungen erwartet“.
In Berlin ist die Situation eine völlig andere. Nach einem Bericht der „B.Z.“ sind in der Bundeshauptstadt 49 von 130 Polizeihunden von der neuen Verordnung betroffen. Um zu verhindern, dass die Tiere außer Dienst gestellt werden, soll eine Ausnahmeregelung auf den Weg gebracht werden.
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