Unna.. Ein Soldat aus Unna, der zwei Kameraden mit einer geladenen Waffe bedroht hat, wird juristisch nicht bestraft. Das Amtsgericht Unna stellte das Strafverfahren wegen geringer Schuld ein. Der Unteroffizier sagte, er hätte die anderen Soldaten in Afghanistan nur aus Spaß bedroht. Ihm droht eine Dregradierung.

Das Amtsgericht Unna hat das Verfahren gegen einen 26-jährigen Berufssoldaten, der im Feldlager von Mazar-e-Sharif in Afghanistan zwei Untergebene mit seiner geladenen und gesicherten Dienstwaffe bedroht haben soll, eingestellt.

Der Stabsunteroffizier des Logistik-Batallions Unna war nach dem Wehrstrafgesetz beschuldigt, zwei seiner Untergebenen aus Kamen und Lünen während des Auslandseinsatzes in Afghanistan im März vergangenen Jahres binnen weniger Tage „entwürdigend“ behandelt zu haben, was mit einer Höchststrafe von fünf Jahren Haft bewährt ist.

Nach Darstellung des Angeklagten habe er seine Pistole in einem Fall „nur zwei bis drei Sekunden cowboymäßig“ im Halfter hoch und „nur im Scherz“ in Richtung seines 23-jährigen Untergeben gehalten.

Noch droht eine Degradierung

Durchaus deutlicher habe er allerdings einem Hauptgefreiten aus Kamen seine zwar geladene, aber gesicherte Dienstwaffe an den Kopf gehalten, während er ihn mit seinem anderen Unterarm dabei auch gewürgt habe. „Auch das sollte nur ein Spaß sein“, so der Angeklagte, den die beiden vermeintlichen Opfer im Zeugenstand als „netten Kerl“ bezeichneten, der „sehr kameradschaftlich“ sei.

Er habe sich auch längst „für den dummen Scherz“ bei ihnen entschuldigt. Die beiden Hauptgefreiten bekräftigten übereinstimmend im Zeugenstand, sich von ihm zu keiner Zeit entwürdigt gefühlt zu haben, man habe halt „rumgealbert“.

Damit war der eigentliche Vorwurf vom Tisch, so dass Richter Jörg Hüchtmann allein einen „missbräuchlichen Waffengebrauch“ sah, den er bei Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld mit der Zahlung von 1500 Euro an eine gemeinnützige Organisation der Bundeswehr ahndete. Nun droht dem „StUffz“ noch ein Disziplinarverfahren, bei dem ihm in den letzten beiden Jahres als Berufssoldat eine Degradierung droht.