An der Don-Bosco-Grundschule wird 2010 womöglich kein Migrantenkind aufgenommen
Gülcan (Name geändert) wird im nächsten Jahr nach jetzigem Stand der Dinge nicht an der katholischen Grundschule Don-Bosco eingeschult. Obwohl schon Gülcans Schwester auf diese Feldmarker Schule geht und ihre Familie in der Nähe wohnt, ist die Anmeldung von Gülcan abgelehnt worden. Der Grund? „Wir haben in diesem Jahr so viele Anmeldungen von katholischen Kindern, dass wir die anderen nicht mehr berücksichtigen können”, erklärt Schulleiterin Christiane Kraska. Hintergrund: Nach Schließung der zweiten katholischen Grundschule Erdbrüggenstraße im Süden der Stadt haben viele Eltern, die ihre Kinder dort anmelden wollten, ihre Kinder an Don-Bosco angemeldet. „Sieben Eltern sind zu uns gewechselt”, erklärt Kraska.
Das führt zu der Situation, dass die zweizügige Don-Bosco-Grundschule in 2010 die Höchstzahl an Schülern aufnehmen muss, „das sind 60, also 30 pro Klasse”. Und: „Da uns 56 Anmeldungen katholischer Eltern vorliegen und wir vier Plätze freihalten müssen für die Wiederholer, sind wir voll.” Glücklich ist Christiane Kraska über die Lage nicht. „30 Schüler pro Klasse sind nicht optimal. Außerdem müssen wir das erste Mal Kinder abweisen, deren Geschwisterkinder schon an der Schule sind und die sehr nah an der Schule wohnen, das sagt eine Verwaltungsvorschrift.”
Diese Verwaltungsvorschrift, bestätigt Alfons Wissmann, Leiter des Referates Jugend und Bildung, besage, „dass an einer katholischen Grundschule vorzugsweise katholische Kinder aufgenommen werden müssen”. Für Gülcan und andere nichtkatholische Kinder im Einzugsbereich müsste dementsprechend eine andere Grundschule gesucht werden.
Das sieht Rechtswanwalt Jörg Faust anders. „Das Gesetz zur Ausbildungsordnung von Grundschulen besagt, dass die Konfession eines Kindes im Auswahlverfahren keine Rolle spielen darf.” Geschwisterkinder, Schulwege, Besuch eines Kindergartens in der Nähe der Schule, ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen, „all das sind Kriterien. Die Religionszugehörigkeits dagegen nicht.”
Eine Verwaltungsvorschrift sei diesem Gesetz untergeordnet und verstoße gegen die Anwendung höheren Rechts. Eine Tatsache, die sich eine Familie aus Oberhausen zu Nutze gemacht hat. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 8.4.2008 (Aktenzeichen 18 k 131/08) gab ihr Recht, als sie die Anmeldung ihres nichtkatholischen Kinder an einer katholischen Grundschule in Oberhausen einklagte.