Oberhausen. Wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung stand ein Oberhausener (21) vor dem Landgericht. Er lockte 34-Jährigen in Sex-Falle.
Ein 34-jähriger Mann vom Niederrhein hatte sich ein prickelndes Abenteuer versprochen, als er auf die Werbung reagierte, die er auf einer Internet-Plattform fand. Ein Paar aus Oberhausen suchte zahlende Zuschauer für seine sexuellen Aktivitäten. Doch bei dem Treffen im Marienviertel in der Nacht zum 11. März 2021 spürte der Angeklagte nur eine Sache, die ihn wirklich erregte: Das Messer, das ihm ein 21-jähriger Oberhausener an den Hals hielt. In diesem Zusammenhang stand der junge Mann nun wegen versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung vor dem Landgericht Duisburg.
Der Angeklagte zog es allerdings vor, zu der Anklage zu schweigen. Der Zeuge erinnerte sich allerdings noch lebhaft daran, wie er die Kleinanzeige des Paares gesehen und Kontakt aufgenommen hatte. „Die haben gesagt, sie seien neu im Geschäft“, so der Zeuge. Deshalb hatte er sich nur bedingt über überzogene Preisvorstellungen gewundert. Am Ende handelte er das verlangte „Taschengeld“ auf 400 Euro herunter.
Als der Kunde nicht komplett vorab bezahlen wollte, spürte er ein Messer am Hals
Das Paar habe ihm vorgeschlagen, in eine nahe Wohnung zu gehen. „Das schien mir beim ersten Treffen zu riskant“, berichtete der 34-Jährige. Also steuerte er einen abgelegenen Hinterhof im Marienviertel an, nachdem er das Paar an einem Supermarkt an der Ebertstraße abgeholt hatte. „Vereinbart war, dass es vorher 200 Euro gibt und dieselbe Summe noch einmal hinterher.“ Doch plötzlich sollte er vorab alles bezahlen.
„Als ich das nicht wollte, sind beide ausgestiegen, jemand hat mich von hinten an meiner Kapuze gepackt und der Angeklagte hat mir ein Messer an den Hals gehalten“, so der 34-Jährige. „Zum Glück steckte der Schlüssel noch. Ich konnte den Wagen starten und abhauen.“ Der Zeuge rief sofort die Polizei. Die traf das Paar kurz danach an der Ebertstraße an. In der Jacke des Angeklagten fanden die Beamten ein Messer.
Oberhausenerin (17) versuchte Angeklagten zu entlasten
Die 17-jährige Freundin des Angeklagten behauptete im Zeugenstand, sie habe anfangs wirklich Sex vor einem Unbekannten haben wollen, um an Geld zu kommen. Alle Textnachrichten an den Interessenten habe sie geschrieben. „Dann wollte ich aber doch nicht mehr.“ Deshalb sei es zu einem Streit mit dem Zeugen gekommen, bei dem sie den 34-Jährigen von hinten festgehalten habe. Das Messer sei dem Angeklagten nur versehentlich aus der Tasche gefallen.
Das Verfahren gegen die 17-Jährige war zwischenzeitlich bereits eingestellt worden. Gut möglich, dass nach dieser Aussage wieder Ermittlungen aufgenommen werden. Den 21-Jährigen verurteilte die 3. Große Strafkammer zu zwei Jahren und neun Monaten Gefängnis. Zu Gunsten des Angeklagten hatten die Richter nicht all zu viel zu berücksichtigen. Außer, dass es seine erste Verurteilung als Erwachsener war.