Oberhausen. Um die Ausbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus’ zu verlangsamen, verhängt die Stadt Oberhausen eine Maskenpflicht in den Innenstädten.
Um die Menschen so gut es geht vor einer Ansteckung mit der Omikron-Variante des Coronavirus’ zu schützen und die Ausbreitung zu verlangsamen, verhängt die Stadt Oberhausen erneut eine Maskenpflicht im Freien. Die Allgemeinverfügung vom 17. Januar tritt bereits am Dienstag, 18. Januar, in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 9. Februar.
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Mindestens eine medizinische Maske müssen die Menschen in Oberhausen in diesen Bereichen tragen: Im Stadtbezirk Sterkrade werktags in der Zeit von 7 bis 21 Uhr an der Bahnhofstraße (einschließlich „Kleiner Markt“) zwischen Eugen-zur-Nieden-Ring und Ostrampe, an der Steinbrinkstraße zwischen Eugen-zur-Nieden-Ring und der Kreuzung Friedrichstraße/Eugen-zur-Nieden-Ring, im gesamten Bereich (inklusive Parkplatz) am Sterkrader Tor, im gesamten Bereich des Martha-Schneider-Bürger-Platzes, im gesamten Bereich des Großen Marktes sowie des Kleinen Marktes.
Maskenpflicht auch am Centro Oberhausen
Im Stadtbezirk Osterfeld, ebenfalls werktags in der Zeit von 7 bis 21 Uhr an der Gildenstraße zwischen Marktplatz Osterfeld und Bottroper Straße und im gesamten Bereich des Marktplatzes Osterfeld.
Stadtbezirk Alt-Oberhausen, werktags in der Zeit von 7 Uhr bis 21 Uhr an der Marktstraße zwischen Mülheimer und Friedrich-Karl-Straße, an der Elsässer Straße zwischen Markt- und Poststraße inklusive Friedensplatz, an der Langemarkstraße zwischen Helmholtzstraße und Friedensplatz, an der Lothringer Straße zwischen Markt- und Hermann-Albertz-Straße, sowie im gesamten Bereich des Altmarktes.
In der Neuen Mitte rund ums Centro Oberhausen gilt die Maskenpflicht werktags zwischen 9 und 21 Uhr an der Centro-Promenade, begrenzt durch den Platz der Guten Hoffnung und den Luise-Albertz-Platz.
Im Stadtbezirk Schmachtendorf gilt die Pflicht werktags in der Zeit von 7 bis 21 Uhr an der Dudelerstraße zwischen Schmachtendorfer Straße und Oranienstraße und im gesamten Bereich des Schmachtendorfer Marktplatzes.
Maskenpflicht für Kinder
In Holten müssen die Menschen freitags in der Zeit von 12 bis 18 Uhr im gesamten Bereich des Holtener Marktplatzes eine Maske tragen.
Kinder bis zum Schuleintritt sind nicht zum Tragen einer Maske verpflichtet. Soweit Kinder vom Schuleintritt bis zum Alter von 13 Jahren aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, ist ersatzweise eine Alltagsmaske erlaubt. Wer aus medizinischen Gründen keine Maske tragen kann, muss dies durch ein ärztliches Attest nachweisen können.