Gelsenkirchen. Bei Gelsenkirchenern herrscht Verwirrung wegen der komplexen Regeln zur Impfberechtigung. Wir erklären, wer hier wann an der Reihe ist.
Für Verwirrung hat die erneute Änderung und Flexibilisierung der Zulassungsregeln für die Corona-Impfungen in Gelsenkirchen gesorgt. Bei Ärzten, am Impfzentrum und auch in der Web-Redaktion gingen zahlreiche Fragen von Gelsenkirchenern ein, die geimpft werden möchten, aber am Impfzentrum abgewiesen wurden beziehungsweise keine klaren Ansagen bekamen, auch nicht bei der Kassenärztlichen Vereinigung beziehungsweise beim Hausarzt. Wir haben hier die aktuellen Regeln detailliert noch einmal zusammengestellt.
Regulär derzeit nur Bürger 80 plus und gefährdete Berufsgruppen
– Derzeit werden regulär weiterhin noch ungeimpfte Menschen ab 80 Jahren geimpft sowie besonders gefährdete Berufsgruppen wie Lehrer, Erzieher, Polizisten und medizinisches Personal. Auch über 80-Jährige haben derzeit leider KEINEN Anspruch auf eine Impfung für den zum eigenen Impftermin mitgebrachten Partner. Für diese sind derzeit auch keine Termine buchbar. Das sei zwar ungerecht, räumt der ärztliche Leiter des Impfzentrums, Klaus Rembrink, ein, sei derzeit aber angesichts begrenzter Anzahl von Impfdosen nicht anders umsetzbar bei derzeit noch 400 Impfterminen für über 80-Jährige.
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Bei der Kassenärztlichen Vereinigung KVWL in Dortmund hatten WAZ-Leser auf Nachfrage die Antwort bekommen, dass es in manchen Impfzentren in Einzelfällen auf Nachfrage Ausnahmen gegeben habe für Partner über 80-Jähriger, wenn die Impfstoffausstattung das zugelassen habe. Das räumt die KVWL auf Nachfrage gegenüber der WAZ ein. Generell gilt aber eindeutig: Es gibt keinen Anspruch für Partner über 80-Jähriger.
Berechtigt nur mit Attest nach Paragraph 3 der Impfverordnung
– Auch chronisch Kranke mit einem Attest, das sie als Angehörige der Prioritätsgruppe 2 ausweist, können jetzt einen Impftermin buchen. Sie brauchen ein Attest von ihrem Arzt, das ihnen eine Impfberechtigung nach Paragraf 3 Abs. 1 Nr. 2 der Coronavirus-Impfverordnung bescheinigt. Ein entsprechendes Formular, in das beim Hausarzt lediglich die Personalien des Patienten eingetragen und unterschrieben werden muss – ohne Nennung der Diagnose – kann bereits seit mehreren Tagen auf der Seite der Stadt Gelsenkirchen heruntergeladen werden. Das ausgefüllte und unterzeichnete Attest muss an das Gesundheitsamt der Stadt gehen.
Auch für Einzelfallentscheidungen gibt es auf der Homepage der Stadt ein Formular „Ärztliches Zeugnis“ in der Rubrik Corona Impfung. Dies betrifft Menschen, deren Erkrankung zwar nicht auf der Liste für die Priorität 2 nach Paragraf 3 steht, für die eine Corona-Infektion dennoch aufgrund einer Vorerkrankung mit hoher Wahrscheinlichkeit dramatisch verlaufen könnte. Dabei muss der behandelnde Arzt die Diagnose eintragen und das Zeugnis muss ans Gesundheitsamt der Stadt gesendet werden. Hier werde derzeit aber schnell reagiert und ein Link zur Terminanmeldung geschickt, versichern Stadt und auch ein WAZ-Leser aus eigener Erfahrung.
Chronisch Kranke brauchen ausgefülltes Attestformular der Stadt für Buchung
– Ab sofort werden diese Anfragen mit eingereichtem Attest zügig beantwortet, versichert Klaus Rembrink. Mit der Antwort der Stadt wird ein entsprechender Link zu einer Plattform versendet, über die ein Termin für diese Gruppe der Impfberechtigen gebucht werden kann. In dieser Woche stünden in Gelsenkirchen dafür 1000 freie Termine im Impfzentrum zur Verfügung, versichert Rembrink. Geimpft wird in diesen Fällen in der Regel mit Astrazeneca, da davon genug vorhanden sei. Eine Wahl des Impfstoffes ist nicht möglich.
79-Jährige können ab 6. April buchen, ab 8. April geimpft werden
– Erst ab 6. April kann ein Impftermin für 79-Jährige gebucht werden. Geimpft werden können diese in Gelsenkirchen dann ab 8. April. Die Buchung soll über eine neue Plattform erfolgen, die erst dann freigegeben wird und bei der dann nur Buchungen in der korrekten Altersgruppe möglich sind. Für die 79-Jährigen – und zunächst NUR für sie – ist grundsätzlich die parallele Impfung auch jüngerer Ehepartner erlaubt. Auf der neuen Plattform wird auch eine direkte Terminbuchung für Paare möglich sein.
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