Gelsenkirchen-Altstadt. Bundespolizisten haben einen gesuchten Gelsenkirchener am Hauptbahnhof aufgegriffen. Weswegen der 22-Jährige in Haft sollte.

Am Gelsenkirchener Hauptbahnhof haben Bundespolizisten am Dienstag, 26. Oktober, einen per Haftbefehl gesuchten Mann aufgegriffen.

Gericht hatte gegen Gelsenkirchener Erzwingungshaft angeordnet

Bundespolizisten unterzogen am Dienstag gegen 7.15 Uhr einen 22-Jährigen am Gelsenkirchener Hauptbahnhof einer eingehenderen Kontrolle. Zum Vorschein kam ein drei Wochen alter Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Fulda.

Das Amtsgericht Bad Hersfeld hatte gegen den Mann fünf Tage Erzwingungshaft angeordnet, weil er das auferlegte Bußgeld bisher nicht gezahlt hatte. Der Gelsenkirchener beglich die Geldstrafe in Höhe von 185 Euro bei der Bundespolizei und trat anschließend seinen Heimweg an.

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Insgesamt hat die Bundespolizei bei Kontrollen am Dienstag und Mittwoch (27. Oktober) in Dortmund, Gelsenkirchen und Essen sieben Personen, die per Haftbefehl gesucht wurden, aufgegriffen. Davon konnten zwei Männer die Freiheitsstrafen umgehen, zwei weitere wurden dem Haftrichter vorgeführt.