Oberhausen. Der Oberhausener Ralf Bögeholz ist fassungslos, als er zu Hause seine freilaufende Katze untersucht: In ihrem Kopf steckt eine goldene Kugel.

Ralf Bögeholz traute seinen Augen nicht: Im Kopf seiner Katze Malou steckte eine goldene Kugel. Seine Vermutung: Jemand hat ihr in den Kopf geschossen.

Der Oberhausener entdeckte die Kugel am 15. Mai, nachdem die Katze von einem ihrer Rundgänge in der Alstadener Nachbarschaft zurückkam. Sofort brachte er die eineinhalb Jahre alte Katze zum Tierarzt. Der machte eine Computertomographie-Aufnahme (CT), um herauszufinden, ob die Schädeldecke in Mitleidenschaft geraten ist, schildert Ralf Bögeholz dieser Redaktion. „Zum Glück war das nicht der Fall, die Kugel konnte herausoperiert werden.“

Tierarzt: Katze hatte „riesiges Glück“

Nach der Auffassung des Tierarztes handelt es sich um eine Kugel aus einer Softair-Pistole. „Malou hatte riesiges Glück, aber wir sind fassungslos, dass jemand in unserer Nachbarschaft mit einem solchen Gewehr auf wehrlose Katzen schießt“, sagt Ralf Bögeholz.

Malou kann demnächst wieder auf die Pirsch gehen. Ihr bevorzugtes Gebiet ist die Lahnstraße in Alstaden. Allerdings ist die Katze durch den Vorfall verunsichert.

Malou lief dem Oberhausener im vergangenen Herbst zu. Im März 2022 sei sie drei Wochen weggewesen, schildert Bögeholz. Sie tauchte auf der anderen Ruhrseite in Duisburg wieder auf. „Danach war ihr Radius im Freien deutlich kleiner, sie war praktisch nur noch in unmittelbarer Nachbarschaft unterwegs.“

Durch die Tat des unbekannten Tierquälers traut sich die Katze nun noch weniger aus dem Haus. „Seit dem vergangenen Montag darf sie wieder raus, aber nach zehn bis 15 Minuten kommt sie wieder zurück, um nach uns zu sehen.“ Von der Operation blieb zum Glück nur eine Narbe zurück.

Ralf Bögeholz hat Anzeige bei der Polizei erstattet. Auch wenn er sich wenig Hoffnung auf die Ergreifung des Täters macht. Tierquälerei wird bisher nur als Ordnungswidrigkeit eingestuft. Sie kann allerdings nach Paragraf 18 des Tierschutzgesetzes mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.