Gelsenkirchen. Privat- oder Geschäftskunde? Die Frage erzeugte Ärger bei der Entsorgung von Grünschnitt in Gelsenkirchen. So sieht die Lösung aus.
Ungerecht behandelt gefühlt hat sich der Gelsenkirchener Thorsten Seidenberg, der jüngst seiner Schwiegermutter helfen und für sie drei kleine Säcke Grünschnitt am Betriebshof entsorgen wollte. Der Grund: Er wurde anstatt als Privatperson als gewerblicher Kunde eingestuft und zur Kasse gebeten.
„Ich fahre seit Jahren das Grünzeug meiner Schwiegermutter zum Betriebshof Gelsenkirchen“, berichtet Thorsten Seidenberg. Er hat sich sogar extra eine Bescheinigung seiner Schwiegermutter ausstellen lassen, damit es bei der Abgabe keine Schwierigkeiten gibt. „Denn sie selbst“, so sagt der Gelsenkirchener, „schafft es mit ihren 74 Jahren nicht mehr“.
Vorgefahren mit Firmen-Van: Gelsenkirchener muss für drei Säcke Grünschnitt bezahlen
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Die Menge an Grünschnitt war augenscheinlich sehr überschaubar, wie ein beigefügtes Foto belegen soll. Darauf zu sehen: Drei, vielleicht zur Hälfte gefüllte Säcke. Samstagmittags, so gegen 13 Uhr, stand Seidenberg mit seinem Van am Betriebshof, als der Ärger seinen Lauf nahm. Denn Seidenberg nutzte einen Firmenwagen, einen Opel Vivaro, weshalb er an der Pforte als Gewerbekunde eingestuft und zur Kasse gebeten wurde.
„Würde ich als gewerblicher Kunde dort mit meinem privaten Kombi vorfahren, so bin ich eine Privatperson, wo ist da die Gerechtigkeit beziehungsweise die Logik“, fragt der Gelsenkirchener.
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Die Frage haben wir an Gelsendienste gerichtet. Und auch umgehend Antwort von Pressespreche Tobias Heyne bekommen. Der erzählt, dass es früher oft zu Schummeleien gekommen ist, weshalb die Regeln verschärft worden sind.
Gelsendienste: In der Vergangenheit gab es öfter Schummeleien mit Abfällen
„Leider ist in der Vergangenheit tatsächlich häufiger versucht worden, bei Anlieferungen an unseren Wertstoffhöfen gewerbliche Abfälle als privat zu deklarieren, um – auf Kosten aller anderen Bürgerinnen und Bürger – Entsorgungskosten zu vermeiden.“ Aus diesem Grund sei Anfang 2019 die Benutzungsordnung angepasst worden, um Missbrauch vorzubeugen und Gebührengerechtigkeit sicherzustellen. Das Regelwerk definiert, wann ein Fahrzeug als privater Wagen eingestuft wird und welche Nachwiese zu erbringen sind, wenn man als Anlieferer einen Firmenauto benutzt.
„Die neue Regelung habe sich seitdem gut eingespielt und es komme nur selten zu Fällen, wie jetzt von dem Bürger geschildert“, so Heyne weiter. Gelsendienste hat direkt nach unserer Anfrage Kontakt mit Thomas Seidenberg aufgenommen und eine Lösung gefunden.
Gelsenkirchener erhält eine befristete Sondergenehmigung für die Entsorgung
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Und die sieht so aus: „Ich habe eine Sondergenehmigung bekommen, befristet bis 2021“, berichtet der Gelsenkirchener. Die sollte künftigen Ärger vermeiden. Ein Wermutstropfen bleibt aber Seidenberger zufolge dennoch: „Komme ich als Gewerblicher mit einem Kombi, so zahle ich als Privatperson, mit einem Transporter verhält es sich umgekehrt.“
Gelsendienste raten daher bei Unklarheiten bezüglich der Anlieferung von Abfällen aus privaten Haushalten mit gewerblichen Fahrzeugen, vor der Fahrt zum Wertstoffhof mit dem Entsorger Kontakt aufzunehmen: 0209/954-20 (Mo-Fr, 8-18 Uhr) oder per E-Mail an info@gelsendienste.de.
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