Berlin. Die Zahl der Hautkrebs-Diagnosen steigt. Ursache ist meist Unwissen im Umgang mit der Sonne. Denn Sonnencreme schützt nicht vor Krebs.
Hautkrebs ist längst nicht allein ein Thema für den Hochsommer. Auch später noch kann die Sonne Schaden anrichten, wie das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erst jüngst betonte.
Die UV-Strahlen lassen die Haut vorzeitig altern, verändern ihr Erbgut und lösen im schlimmsten Fall Hautkrebs aus – mit 272.000 Neuerkrankungen jedes Jahr die häufigste Krebserkrankung in Deutschland.
Hautkrebs: Die Zahl der Diagnosen von hellem Hautkrebs ist um 53 Prozent gestiegen
Die Fallzahlen steigen seit Jahren. Das belegte zuletzt auch der Hautkrebsreport der Techniker Krankenkasse. Demnach ist zwischen 2009 und 2015 die Zahl der Diagnosen von hellem Hautkrebs um 53 Prozent gestiegen, von schwarzem Hautkrebs um 32 Prozent. Der schwarze Hautkrebs ist besonders gefährlich, weil er – zu spät erkannt – häufig tödlich verläuft.
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Die Hauptursache für die Entstehung von Hautkrebs ist in den meisten Fällen ein falscher Umgang mit der Sonne. So wissen viele Menschen nicht, dass Sonnencreme zwar vor Sonnenbrand, nicht jedoch vor Hautkrebs schützt, bemängeln Experten. Antworten auf die wichtigsten Fragen:
Was ist „zu viel“ Sonne?
Das kommt auf die sogenannte Eigenschutzzeit der Haut an, die sich je nach Hauttyp unterscheidet.
- Der keltische Hauttyp (meist rote Haare, Sommersprossen, wird kaum braun) bekommt laut dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) ohne Sonnenschutz bereits nach zehn Minuten einen Sonnenbrand
- Der nordische Hauttyp mit blond-braunen Haaren und hellen Augen errötet nach 10 bis 20 Minuten
- Der meist braunhaarige Mischhauttyp braucht 20 bis 30 Minuten bis zum Sonnenbrand
- Der mediterrane Hauttyp mit hellbrauner Haut und dunkelbraunem Haar verbrennt nach einer halben Stunde bis 40 Minuten
- Der dunkle Hauttyp mit schwarzem Haar und dunkelbraunen Augen kann sich circa eine Stunde ungeschützt der Sonne in Deutschland aussetzen
- Der schwarze Hauttyp übersteht bis zu 80 Minuten in der Regel ohne Schäden
Doch das Cremen schützt nicht vor langfristigen Folgen der Strahlung, betont Professor Dirk Schadendorf, Direktor der Klinik für Dermatologie am Uniklinikum in Essen.
Zwar schütze Sonnencreme vor einem Sonnenbrand, nicht jedoch vor Hautkrebs. „Wir wissen seit einigen Jahren, dass auch subklinische Dosen des UV-Lichts, die also noch keine Symptome wie einen Sonnenbrand auslösen, krebserregend sind“, sagt der Dermatologe.
„Selbst wenn ich ordentlich eingecremt bin, ist die Sonne schädlich.“ Konkret heißt das also: Jemand, der eine Eigenschutzzeit von zehn Minuten hat und eingecremt ist – selbst mit dem höchsten Lichtschutzfaktor 50 –, sollte spätestens nach einer halben Stunde die direkte Sonne verlassen.
Anders als viele denken, schützt auch eine vorgebräunte Haut nicht vor Schäden. Zwar dauert es länger, bis ein Sonnenbrand entsteht, das Hautkrebsrisiko aber bleibt.
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Wie cremt man sich richtig ein?
Zunächst ist der passende Lichtschutzfaktor (LSF) wichtig. Er gibt an, wie viel länger sich jemand in der Sonne aufhalten kann, ohne einen Sonnenbrand zu bekommen. Beträgt die Eigenschutzzeit der Haut also zum Beispiel zehn Minuten und der Lichtschutzfaktor ist 30, kann jemand 300 Minuten in der Sonne bleiben, ohne sich zu verbrennen.
„Wenn eine vierköpfige Familie nach einer Woche Urlaub mit einer halb vollen Sonnencremeflasche zurückkommt, ist was falsch gelaufen“, sagt Schadendorf.
Als Faustregel gilt: 30 bis 40 Milliliter Sonnenschutzmittel pro Person und Creme-Durchgang. Und: Mindestens 30 Minuten vor dem Sonnenbad eincremen und mindestens alle zwei Stunden nachcremen.
Dabei verlängert das Nachcremen nicht die Zeit, die jemand in der Sonne verbringen kann. Das Bundesamt für Strahlenschutz rät ohnehin, die durch den Lichtschutzfaktor erhöhte Schutzdauer höchstens zu 60 Prozent auszuschöpfen.
Wie finde ich die richtige Sonnencreme?
Teuer muss eine Sonnencreme im Übrigen nicht sein, um zuverlässig zu schützen, wie die Stiftung Warentest im vergangenen Sommer ermittelt hat.
Testsieger wurde das Produkt „Cien Sun Sonnenmilch Classic“ von Lidl für 1,18 Euro/100 Milliliter.
Es folgten „t. Today Sonnenmilch“ von Penny und Rewe für 1,17 Euro/100 ml, dm mit „Sundance Sonnenspray“ für 2,23 Euro/100 ml und Reals „Sôi Sonnenmilch“ für 1,50 Euro/100 ml. Wichtig ist, dass die Sonnenschutzmittel gegen UV-A und UV-B wirken.
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Ab welcher Temperatur muss man sich vor der Sonne schützen?
Temperatur spielt beim Sonnenschutz kaum eine Rolle. „Nur weil es kalt ist, heißt das nicht, dass keine UV-Belastung da ist“, sagt Schadendorf, „viele werden es kennen von einem windigen Tag am Meer, der unerwartet mit einem Sonnenbrand endet.“
Das Gleiche gilt für einen bewölkten Himmel: Wolken sind kein Schutz vor UV-Strahlung, manchmal verstärken sie sogar die UV-Belastung. Als Orientierung dient hier der von der Weltgesundheitsorganisation WHO festgelegte und weltweit einheitliche UV-Index. Je höher er ist, desto höher ist die sogenannte UV-Bestrahlungsstärke und desto schneller kann ungeschützte Haut verbrennen.
Ab einem Index von drei ist ein Schutz in Form von Creme, Hut, Sonnenbrille und langer Kleidung erforderlich. Den täglichen UV-Index kann man auf der Internetseite des Bundesamtes für Strahlenschutz abfragen.
Wie kann man sich sonst vor der UV-Strahlung schützen?
Vor allem Textilien, also Hut und Kleidung, schützen vor UV-Strahlung. Wer ganz sichergehen will, orientiert sich am UV-Standard 801. Dieser Standard ist besonders für sonnenempfindliche Menschen gedacht oder Menschen, die sich viel draußen aufhalten, wie Sportler oder Menschen, die draußen arbeiten. „Aber eigentlich bietet jedes normale Hemd einen gewissen Schutz“, sagt Schadendorf.
Nur weiße Kleidung sei etwas durchlässiger. Es gilt: Je fester die Kleidung ist, desto höher der Schutz. Und grundsätzlich gelte: Die Mittagssonne zwischen 11 und 15 Uhr meiden. In dieser Zeit ist die UV-Strahlung am höchsten und gefährlichsten.
Früherkennung ist bei Hautkrebs das A und O
Besonders wichtig ist bei Hautkrebs die Früherkennung. Dann ist eine schonende Behandlung und in der Regel auch eine Heilung möglich. Doch laut dem TK-Hautkrebsreport hat zwischen 2015 und 2017 nur jeder fünfte gesetzlich Versicherte ein Hautkrebs-Screening in Anspruch genommen.
Gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren haben alle zwei Jahre einen Anspruch auf ein kostenloses Hautkrebsscreening. Manche Krankenkassen wie die TK bieten die kostenfreie Früherkennung bereits für jüngere Versicherte an.
Sonnenschutz: Wie schadet die UV-Strahlung der Haut?
Die Sonne gibt ultraviolette Strahlung ab, von der ein Teil – vor allem die gefährlichen UV-C-Strahlen – von der Ozonschicht ganz oder teilweise aufgehalten oder abgeschwächt wird. Die übrig gebliebene Strahlung dringt in die Haut ein: die langwellige UV-A-Strahlung tief in die Lederhaut, die kurzwelligere UV-B-Strahlung in die Oberhaut – die Haut bräunt oder rötet.
Doch die Strahlung bewirkt auch eine Schädigung des Erbguts in den Hautzellen, lange bevor ein Sonnenbrand entsteht. Zunächst kann der Körper die Schäden noch ausbügeln, doch eine häufige und lang anhaltende UV-Bestrahlung überfordert ihn – die Veränderungen im Erbgut, sogenannte Mutationen, bleiben. Die Folgen: Das Risiko für weißen oder schwarzen Hautkrebs steigt.
Außerdem lässt eine hohe UV-Belastung die Menschen im wahrsten Sinne alt aussehen. Die Strahlung schädigt das Kollagen im Bindegewebe und verhindert dessen Neubildung. Die Haut verliert ihre Straffheit und Elastizität.