Essen. Nachhaltigkeit ist in aller Munde. Dabei ist er nicht neu. In Zusammenhang mit der Forstwirtschaft wurde er schon vor rund 300 Jahren gebraucht.
Der Oberberghauptmann des Erzgebirges, Hans Carl von Carlowitz (1645-1714), wird oftmals als Schöpfer des Nachhaltigkeitsbegriffs benannt. Er wandte ihn jedoch ausschließlich im Bereich der Waldwirtschaft an. Sein Ziel war, wie er es in seiner „Silvicultura oeconomica“ oder „Naturmäßigen Anweisung zur wilden Baum-Zucht“ (1713) formulierte, „daß es eine continuierliche beständige und nachhaltende Nutzung gebe, weil es eine unentberliche Sache ist, ohne welche das Land in seinem Esse (= Wesen, die Red.) nicht bleiben mag“.
Leitbild für politisches, wirtschaftliches und ökologisches Handeln
Eine häufig gebrauchte Definition ist die des Brundtland-Berichtes der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1987, benannt nach der ehemaligen norwegischen Ministerpräsidentin Gro Harlem Brundtland. Dort heißt es: „Dauerhafte Entwicklung ist Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können.“ Gefordert wird ferner ein „Wandlungsprozess“, in dem Ressourcen, Investitionen, technologische Entwicklungen und institutioneller Wandel miteinander harmonieren sollen, „um menschliche Bedürfnisse und Wünsche zu erfüllen“.
Gesundes Leben im Einklang mit der Natur
Konsolidiert wurde diese Idee auf der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung, die vom 3. bis 14. Juni 1992 in Rio de Janeiro stattfand. Zum Abschluss der Rio-Konferenz wurde ein Katalog von 27 Grundsätzen verabschiedet, die sich um Entwicklung, Umweltschutz, Frieden, Ressourcenerhalt, Lebensqualität und Armutsbeseitigung drehen. Grundsatz 1 lautet: „Die Menschen stehen im Mittelpunkt der Bemühungen um eine nachhaltige Entwicklung. Sie haben das Recht auf ein gesundes und produktives Leben im Einklang mit der Natur.“
17 Ziele für nachhaltige Entwicklung
Im September 2015 beschloss die Generalversammlung der Vereinten Nationen auf dem „Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung“ in New York 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung, die am 1. Januar 2016 für zunächst 15 Jahre in Kraft traten und für sämtliche Staaten gültig sind. Sie lauten in Kurzform:
1.) Armut beenden. 2.) Ernährung sichern. 3.) Gesundes Leben für alle. 4.) Bildung für alle. 5.) Gleichstellung der Geschlechter. 6.) Wasser und Sanitärversorgung für alle. 7.) Nachhaltige und moderne Energie für alle. 8.) Nachhaltiges Wirtschaftswachstum und menschenwürdige Arbeit für alle. 9.) Widerstandsfähige Infrastruktur und nachhaltige Industrialisierung. 10.) Ungleichheit verringern. 11.) Nachhaltige Städte und Siedlungen. 12.) Nachhaltige Konsum- und Produktionsweisen. 13.) Sofortmaßnahmen gegen den Klimawandel. 14.) Bewahrung und nachhaltige Nutzung der Ozeane. 15.) Land-Ökosysteme schützen. 16.) Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen. 17.) Umsetzungsmittel und globale Partnerschaft stärken.
Quellen: „Lexikon der Nachhaltigkeit“ (IHK Mittelfranken), Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit, UN