Der Erfolg für die Umwelt ist messbar: Wenn statt einer Feuerstätte aus dem Jahr 1975 ein moderner Kaminofen eingebaut wird, sinkt die Belastung durch Feinstaub und andere Schadstoffe um bis zu 85 Prozent. Daran lässt sich ablesen, welche Fortschritte die Verbrennungstechnik in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten gemacht hat. Die neuen Geräte sind sparsamer, effi zienter und emissionsärmer als ihre Vorgänger.

Deshalb ermuntert der Industrieverband Haus-, Heiz und Küchentechnik (HKI) die Verbraucher, ihren Beitrag zur Energiewende zu leisten. „Das Heizen mit Holz ist nach wie vor eine sehr verantwortungsvolle und von der Bundesregierung erwünschte Form der Energiegewinnung“, so HKI Geschäftsführer Frank Kienle. „Der nachwachsende Rohstoff ist gleichermaßen ökonomisch wie ökologisch vorteilhaft und stellt – dank seiner CO2-neutralen Verbrennung – einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz dar. Moderne Gerätetechnik steigert zudem den Wirkungsgrad und erhöht somit die Energieeffizienz.“

Nachweis bald, oder 2014 ist Schluss

In der novellierten Verordnung, 1.BImSchV (seit März 2010 in Kraft) wurden erstmals auch für Einzelraum- Feuerungsanlagen Emissionsgrenzwerte festgesetzt – für Feinstaub und für Kohlenmonoxid. Und diese Grenzwerte gelten zukünftig für jedes der rund 15 Millionen Festbrennstoffgeräte, die heute in Betrieb sind – auch für jene, die vor 1975 einer Typprüfung unterzogen wurden, als Umweltschutz eher noch ein Fremdwort war. Unabhängig vom Alter ist für jedes Gerät bis Ende 2013 gegenüber dem Schornsteinfeger der Nachweis zu erbringen, wann es in Betrieb gegangen ist und ob es die geforderten Grenzwerte einhält. Ein Jahr später ist sonst Schluss.

Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich Herde und Backöfen, die nicht gewerblich genutzt werden, offene Kamine und Grundöfen sowie Einzelraum-Feuerungsanlagen, die vor 1950 errichtet wurden oder in Wohneinheiten betrieben werden, deren Wärmeversorgung ausschließlich über diese Anlagen erfolgt.