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Jeden Monat kommen 30 bis 40 Menschen durch Wohnungsbrände ums Leben. Nachts ist die Gefahr am größten, weil dann auch der menschliche Geruchssinn schläft und unsere Nase die hochgiftigen Rauchgase, die bei einem Brand entstehen, zu spät riecht. „Schon drei bis fünf Atemzüge im Schlaf davon können aber ausreichen, um bewusstlos zu werden und zu ersticken“, sagt Kathrin Jarosch vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Sie rät darum dringend zum Einbau von Rauchwarnmelder, obwohl die bislang erst im Neubau Pflicht sind. Schließlich verschaff en die den Bewohnern den entscheidenden Vorsprung, wenn es um Leben und Tod geht. Diese Erfahrung machen Feuerwehr-Leute immer wieder: Rettungen, die ohne Warnmelder wohl nicht möglich gewesen wären einerseits, schwere Verletzungen und Todesfälle, die mit Melder wohl hätten vermieden können, andererseits.

Feuerlöscher warten lassen

Grundsätzlich gilt: Ein Brand fängt immer ganz klein an und lässt sich in dieser Phase fast immer mit einem Feuerlöscher erfolgreich bekämpfen. Der sollte darum zur Grundausstattung jedes Haushalts gehören und regelmäßig von Fachleuten gewartet werden, rät der Bundesverband Brandschutz- Fachbetriebe (BVBF).

Der Verband gibt auch Tipps zum richtigen Löschen mit einem Feuerlöscher: Zuerst die Sicherung ziehen, dann den Schlagknopf drücken und mit kurzen gezielten Stößen den Löschstrahl auf den Brandherd richten. Dabei immer genügend Abstand zu den Flammen halten und nicht gegen die Windrichtung löschen.

Feuerwehr benachrichtigen

Selbstverständlich sollte auch dann, wenn das Feuer gelöscht werden konnte, die Feuerwehr benachrichtigt werden. Nur sie kann die Ursache des Brandes klären und somit ausschließen, dass es zu einem Wiederaufflammen des Brandherdes kommt. Wenn sich schnell zeigt, dass ein Feurerlöscher zur Bekämpfung nicht ausreichen wird, raten Fachleute dazu, sich und die Seinen rechtzeitig in Sicherheit zu bringen. Denn Haus oder Wohnung und alle Werte, die darin lagern, lassen sich ersetzen, Menschenleben jedoch nicht.