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Seit 14 Jahren gehört der Seiten- Crash beim jährlichen ADAC-Kindersitztest zum Standard. Genauso lange fordert der Club, dass dieser Crash Voraussetzung für die Zulassung von Kindersitzen wird. Rückwirkend zum 9. Juli 2013 trat eine neue UN-ECE Regelung in Kraft (ECE-R 129), nach der ein Kindersitz einen Seitenaufprall-Test bestehen muss, bevor er auf den Markt kommen darf.

Die bisherige Regelung nach ECE-R 44 bleibt parallel bestehen. Eltern, die noch einen „alten“ Kindersitz im Einsatz haben, können diesen weiter nutzen. Die Einführung der neuen Sitze auf dem deutschen Markt wird noch dauern, da zuerst die Straßenverkehrsordnung bezüglich der neuen UN-ECE Richtlinie angepasst werden muss.

Sitz wird anhand der Körpergröße ausgewählt

Außerdem gibt es derzeit noch keine Autos, in die die neuen Sitze eingebautwerden dürften, da es auch hier einer Zulassung bedarf. Nach der neuen Regelung müssen Kinder bis zum Alter von 15 Monaten entgegen der Fahrtrichtung transportiert werden. Auch diese Regelung gilt nur für Sitze mit der neuen Zulassung. Das rückwärtige Sitzen ist für kleine Kinder sicherer, weil der Nackenbereich beim Unfall besser geschützt ist.

Bisher haben Eltern häufig zu früh in einen vorwärtsgerichteten Sitz gewechselt, weil die geltenden neun Kilogramm bei Babys auch ab achtMonaten erreicht werden können. Der Sitz wird anhand der Körpergröße ausgewählt. Eltern soll es so leichter fallen, den passenden Sitz zu finden. Beim Kauf ist es empfehlenswert, die Größe und das Gewicht des Kindes genau zu kennen.