Die Zahl der Heizungen mit Holzpellets steigt weiter. In Nordrhein- Westfalen sind derzeit rund 22.000 Pelletkessel installiert – das ist der dritthöchste Wert im Ländervergleich. Die Vorteile des Heizens mit den Holzpresslingen liegt auf der Hand: Aktuell kostet eine Kilowattstunde Wärme aus Pellets rund ein Drittel weniger als die gleiche Energie aus Heizöl.
Wer auf Pellets setzt, macht sich unabhäng von fossilen Brennstoffen. Im Gegensatz zur Nutzung fossiler Energieträger wird bei der Verbrennung der Pellets nur die Menge an Kohlendioxid freigesetzt, die der Baum beim Wachstum aufgenommen hat (geschlossener Kohlenstoff - kreislauf).
Förderprogramme in Anspruch nehmen
Wer auf Holzpellets umsteigen möchte, kann verschiedene Förderprogramme in Anspruch nehmen. Unter dem Namen „progres.nrw“ vergibt das Land Nordrhein-Westfalen Zuschüsse (unter anderem auch) an Privatpersonen für den Einsatz regenerativer Energien. Die Neuerrichtung von Holzpelletanlagen wird dabei mit einem Zuschuss in Höhe von 2500 Euro gefördert, sofern die Heizung mit Solarthermie und Pufferspeicher gekoppelt wird.
Förderfähig ist die Hauptheizung einer Wohneinheit, sofern die Anlage beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in der Liste förderbarer automatisch beschickter Biomasseanlagen aufgeführt ist. Die „progres. nrw“-Hilfe kann mit anderen Förderungen (wie dem Markanreizprogramm oder einer KfW-Förderung) kombiniert werden.
Die Basis-Unterstützung im Marktanreizprogramm (MAP), die über das BAFA beantragt werden muss, umfasst die Förderung von automatisch beschickten Pelletkesseln, Pelletöfen und Kombinationskesseln Pellets-Scheitholz von fünf Kilowatt bis 100 Kilowatt Nennwärmeleistung und einem Kesselwirkungsgrad von mindestens 90 Prozent im Gebäudebestand.
Höhere Förderung über den "Innovationsbonus"
Die Förderung beträgt 36 Euro je Kilowatt, mindestens jedoch 2400 Euro je Pelletkessel, 2900 Euro je Pelletkessel mit neu errichtetem Puff erspeicher (Mindestspeichervolumen 30 l/kW), je 1400 Euro je Pelletofen mit Wassertaschen (höchstens 20 Prozent der Nettoinvestitionskosten).
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Zusätzlich können Bonusförderungen für die Kombination mit einer förderfähigen Solarkollektoranlage, einer besonders guten Wärmedämmung des Gebäudes und für besonders effiziente Heizungs-Umwälzpumpen gewährt werden. Für innovative Anwendungen kann außerdem eine höhere Förderung über den „Innovationsbonus“ in Anspruch genommen werden. Dann muss jedoch der Förderantrag vor Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrages gestellt werden.