Essen. Mehrere hundert Euro pro Jahr können Gaskunden teilweise sparen, wenn sie den Anbieter wechseln. Meist ist die Suche unkompliziert.

Aktive Kunden werden belohnt: Wer die Tarife der Gas- Anbieter vergleicht und dann wechselt, kann viel Geld sparen – mehrere hundert Euro im Jahr sind laut der Stiftung Warentest drin. Denn der Gasmarkt ist in Bewegung, und das wirkt sich auf die Preise aus.

Doch was müssen Verbraucher beim Kündigen und Wechseln beachten? Beispiel Kündigung: Für Kunden in der Grundversorgung ist der Wechsel ganz einfach: „Sie können ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von zwei Wochen kündigen“, sagt Jürgen Schröder von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Für sie lohnt sich der Schritt finanziell oft am meisten. Etwas anders sind die Regeln für Sonderkunden – also Kunden, die mit dem Grundversorger einen bestimmten Tarif vereinbart haben oder bei einem anderen Anbieter sind. Sie haben bei Preiserhöhungen in der Regel ein Sonderkündigungsrecht.

Ansonsten variieren ihre Kündigungsfristen je nach Vertrag. Die genauen Bestimmungen finden sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für Mieter einer Wohnung mit Gasheizung gilt: Wer keinen eigenen Vertrag mit dem Gaslieferanten hat, muss sich an seinen Vermieter wenden. Beim Wechsel sollten Verbraucher zunächst nach Angeboten und günstigen Tarifen suchen. Dafür gibt es spezielle Tarifrechner im Internet. Wichtig dabei: Bonus-Zahlungen und Preisgarantien klingen gut – doch teilweise beziehen sich die Garantien nur auf bestimmte Preisbestandteile. Außerdem zahlen manche Anbieter den Bonus nur, wenn der Vertrag mehr als ein Jahr läuft. Verbraucher sollten also nicht nur auf den Preis achten, sondern auch das Kleingedruckte genau lesen, empfiehlt Schröder. Wer darauf keine Lust hat, kann auch den Grundversorger nach einem preisgünstigeren Tarif fragen und mit ihm einen Sondervertrag abschließen.

Wichtig für alle: Kunden sollten ihren Gaszähler am Tag des Wechsels ablesen und den aktuellen Stand jeweils ihrem alten und neuen Gasanbieter mitteilen. Wer den neuen Vertrag über das Internet abschließt, sollte vorher von dem Angebot einen Screenshot machen er kann gegebenenfalls als Nachweis dienen. Mit dem neuen Vertrag verändern sich meist weitere Konditionen.

>>> GUT ZU WISSEN

In der Regel übernimmt der neue Versorger die Kündigung des alten Anbieters. Dafür müssen Verbraucher ihm bei der Vertragsunterzeichnung jedoch eine Vollmacht erteilen.