Mit dem Herbst hat auch die Hochsaison für Stürme begonnen. Jedes Jahr sorgen umgestürzte Bäume, abgeknickte Äste oder heruntergefallene Dachpfannen für Schäden in Millionenhöhe. Aber wer muss die Kosten übernehmen? Die gute Nachricht für alle Eigentümer: In aller Regel zahlen Gebäude-, Hausrat- und Kasko-Versicherungen. Aber nicht jedes ungemütliche Wetter gilt auch als Sturm. „Stürmisch finden es die Versicherungsgesellschaften erst ab Windstärke 8“, teilt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mit.
Im Streitfall kann der Deutsche Wetterdienst helfen. Er veröffentlicht täglich die höchsten Windstärken von ausgewählten Stationen. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, ein Wettergutachten für den eigenen Ort anzufordern.
Das kostet Geld, kann aber gerade bei hohen Schadenssummen eine lohnende Investition sein. Sturmschäden am Haus selbst (abgedecktes Dach, weggewehte Dachpappe, zerstörte Fensterscheiben) übernimmt die Gebäudeversicherung. Die Hausratversicherung zahlt für Schäden am Hausrat – allerdings nur dann, wenn dieser in einem Gebäude untergebracht wurde. Fegt ein Sturm durch ein Wohngebiet, dann fliegen oft Dachziegel zu Boden.
Landen diese auf einem Auto, entstehen schnell Schäden von mehreren tausend Euro. Für die muss der Hauseigentümer oder dessen Versicherung nicht aufkommen – es sei denn, ihm wird nachgewiesen, das Dach nicht gut genug in Schuss gehalten oder kontrolliert zu haben. Autofahrer mit einer Teilkasko- Versicherung haben Glück im Unglück. Denn die zahlt bei solchen Schäden (auch durch Äste und Bäume).
Versichert ist laut Verbraucherzentrale allerdings nicht der Wiederbeschaff ungswert, also der Neupreis des Fahrzeugs, sondern in der Regel nur der Wert, den es zum Zeitpunkt der Schadensmeldung noch hat, also der Zeitwert. Und wurde eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird die Entschädigung um diesen Betrag reduziert. Knifflig kann die Situation für Immobilieneigentümer beim Umstürzen eines Baumes werden. Allerdings nur dann, wenn der Baum nachweislich krank gewesen ist.
Ist ein gesunder Baum umgestürzt, dann gilt das als höhere Gewalt und der Eigentümer muss nicht haften. Geht das Unwetter mit starkem Regen einher, dann kann sich glücklich schätzen, wer eine Elementarschaden-Versicherung abgeschlossen hat. Denn die kommt im Gegensatz zur Gebäudeversicherung unter anderem auch für Schäden durch einen überfluteten Keller auf.
Blitz und Hagelschäden
Auch Blitze können einigen Schaden verursachen. Schlagen sie direkt in ein Gebäude ein, sind Schäden am Gebäude selbst ein Fall für den Gebäudeversicherer. Für Schäden durch Überspannung kommt er allerdings nur dann auf, wenn der Blitz direkt ins versicherte Grundstück oder Gebäude eingeschlagen ist. Wer auch die Folgen von Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss abdecken möchte, muss in der Regel die „Überspannungsklausel“ mit vereinbaren.
Bei schlimmen Unwettern kommt es immer mal wieder vor, dass es außergewöhnlich stark hagelt. Ob „nur“ so groß wie ein Tischtennisball oder sogar mit einem Umfang wie eine Faust, Hagelbrocken sorgen regelmäßig für Schäden, nicht nur an Autos, sondern auch an Gebäuden. Bei Schäden – beispielsweise an Dach, Fenster oder Rollläden – zahlt die Gebäudeversicherung.