Essen. . Beim Eigenheimbau kann viel passieren. Ein Unfall, zum Beispiel. Mit welchen Versicherungen können sich Bauherren schützen?

Der Bau eines Eigenheims kostet Zeit und Geld. Hinzu kommen die Sorgen und Ängste der Häuslebauer. Was passiert, wenn Handwerker schlecht arbeiten? Oder im schlimmsten Fall: Wer zahlt, wenn sich jemand auf der Baustelle verletzt?

„Die Bauherren-Haftpflichtverletzung gehört zu den Versicherungen, die jeder Bauherr haben sollte“, erklärt Bianca Boss vom Bund der Versicherten. Denn der Bauherr „haftet für alle Schäden, die vom Bau und Grundstück ausgehen, sofern kein anderer verantwortlich ist.“ Das kann existenzielle Folgen haben. Die Bauherren- Haftpflichtversicherung leistet Schadenersatz oder wehrt unberechtigte Ansprüche anderer Personen ab. Sie läuft maximal zwei Jahre oder endet mit der Fertigstellung des Baus. Mitversichert ist auch die Haftpflicht aus dem Besitz des Grundstückes. Die Bauherren-Haftpflichtversicherung sollte deshalb bereits beim Kauf des Grundstückes mit einer Deckungssumme von mindestens fünf Millionen Euro abgeschlossen werden.

Es kann ein Bußgeld drohen

Zudem sollte eine Feuer- Rohbauversicherung zu Baubeginn abgeschlossen werden. Dann ist der Rohbau gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion versichert.

Die Bauleistungs-/Bauwesenversicherung deckt unvorhergesehene Schäden an Bauleistungen, Baustoffen oder Bauteilen. Die Versicherungsdauer beträgt maximal zwei Jahre und endet mit der Bezugsfertigkeit des Gebäudes. „Der Bauherr sollte mit der Baufirma und den Handwerkern klären, ob sich diese am Beitrag beteiligen“, so Bianca Boss. „Die Versicherung leistet nämlich auch, wenn der Schaden zu Lasten der Baufirma geht.“

Bauherren sollten auch die gesetzliche Unfallversicherung nicht außer Acht lassen. Viele Baufamilien können mit privater Unterstützung von Freunden, Bekannten und Verwandten bauen. Gleichgültig, ob sie unentgeltlich oder gegen Bezahlung tätig werden, sie müssen bei der Bau-Berufsgenossenschaft gemeldet und versichert werden.

Zwar sind die Helfer auch dann geschützt, wenn sie der Bauherr nicht gemeldet hat. Aber er muss in diesem Fall mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro rechnen.

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