Essen. Umgeknickte Bäume, heruntergefallene Dachziegel und zerbeulte Autos. Stürme und Starkregen können verheerende Schäden anrichten. Aber wer zahlt?
Viele Sturmschäden an Auto, Haus und Gegenständen übernimmt die Versicherung, aber nicht alle. An einigen Schäden sind Sie durch Fehlverhalten selbst schuld. Versuchen sollten Sie es dennoch: Hoffen Sie auf die Kulanz Ihrer Versicherung. Aber beeilen Sie sich – und machen Sie's richtig!
Was muss ich machen, wenn ich einen Schaden bemerke, den womöglich die Versicherung übernimmt?
Versicherte sollten ein Foto oder Video von den Schäden machen, sagt Julika Unger von der Verbraucherzentrale in Rheinland-Pfalz: "Sie sollten die Beweislage sichern. Mit einem Foto oder Video können Sie der Versicherung zeigen, dass die Schäden eine Folge des Sturms sind." Anschließend dürfen Sie herunter gefallene Äste oder Dachziegel natürlich auch wegräumen.
Wie schnell muss ich mich bei meiner Versicherung melden?
"Unverzüglich", sagt Julika Unger. Wer einen Schaden bemerkt, sollte ihn möglichst noch am selben Tag melden - andernfalls kann Ihnen daraus ein Nachteil entstehen. Denn wenn ein Schaden erst eine Woche nach dem Unwetter gemeldet wird, dürfte die Versicherung anzweifeln, dass die Schäden tatsächlich Folge des Sturms sind.
Darf ich Schäden selber beheben?
Ja, Sie sind sogar dazu verpflichtet, Schäden zu sichern. Notdürftiges Flicken an Fenster oder Dach ist deshalb kein Problem. Größere Arbeiten, gerade von Handwerkern, sollten Sie aber unbedingt mit Ihrer Versicherung absprechen.
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Mein Auto ist durch den Sturm beschädigt worden. Zahlt dafür die Versicherung?
Ja. Sowohl die Vollkasko als auch die Teilkasko kommen für Sturmschäden auf. Versicherte werden auch nicht automatisch in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse eingestuft. Normalerweise müssen sie allerdings nachweisen, dass es überhaupt einen Sturm gab. "Zur Not reicht der Verweis auf Berichte in der Presse", sagt Peter Rösler, der als Versicherungsexperte für die Verbraucherzentrale NRW arbeitet. Allerdings erstattet die Versicherung bei einem Totalschaden nur den aktuellen Wert des Autos - nicht den Preis, den der Verbraucher beim Kauf gezahlt hat.
Wer kommt für Schäden an Gebäuden auf?
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Für alle Schäden die direkt an Häusern entstanden sind, zahlt die Gebäudeversicherung. Das gilt natürlich auch für abgedeckte Dächer und zerbrochene Fenster. Wird allerdings der Keller überschwemmt, benötigen Sie zusätzlich eine Versicherung für Elementarschäden. "Die haben in NRW allerdings höchstens 20 Prozent der Versicherten", schätzt Versicherungsberater Peter Rösler.
Zahlt die Versicherung auch für Möbel, die durch den Sturm beschädigt wurden?
Ja. Wenn es durch zerbrochene Fenster herein geregnet hat oder Elektrogeräte durch einen Blitzeinschlag zerstört wurden, zahlt die Hausratversicherung. Aber Vorsicht: wenn das Wasser durch geöffnete oder geschlossene Fenster kam, haben Sie keinen Anspruch. "Hier verlangt die Versicherung von Ihnen, dass sie mitdenken und aufpassen. Etwa dadurch, dass Sie die Rollläden herunter lassen", sagt Peter Rösler.