Karlsruhe. . Der weltgrößte Suchmaschinen-Anbieter muss nachbessern: Die Autovervollständigung bei Google kann Persönlichkeitsrechte verletzen, urteilte der Bundesgerichtshof. Und gab damit einem Kläger Recht, dessen Name mit Begriffen wie „Betrug“ und „Scientology“ kombiniert wurde. Google ist enttäuscht über das Urteil.

Da wartet eine Menge Arbeit auf den weltgrößten Suchmaschinenbetreiber: Der US-Internetkonzern Google muss immer dann nachbessern, wenn Betroffenen nicht gefällt, welche Suchbegriffe die populäre Suchmaschine in Zusammenhang mit ihrem Namen anbietet. So entschied der Bundesgerichtshof (BGH) und gab damit einem Unternehmer Recht, der seine Persönlichkeitsrechte verletzt sah. Google zeigt sich dagegen enttäuscht über das Urteil.

Was war passiert?

Immer dann, wenn der Kläger, ein Anbieter von Kosmetika, seinen Namen in die Suchmaschine eingab, ergänzte Google diesen um die Begriffe „Betrug“ und „Scientology“. Der Kläger beteuerte vor Gericht, er sei weder Betrüger noch habe er etwas mit der US-Sekte zu schaffen. Mit Erfolg: Der BGH entschied, die automatische Ergänzung des Namens durch die Begriffe verletze die Persönlichkeitsrechte des Klägers. Die Autocomplete-Vorschläge hätten einen „fassbaren Aussagegehalt“. Somit bestehe „ein sachlicher Zusammenhang“ zwischen den Suchbegriffen und dem Namen des Klägers.

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Von Sven Frohwein

Wie funktioniert Googles Such -Algorithmus?

Zu Details schweigt sich das Unternehmen aus. Allerdings, so Google, handele es sich bei den Autovervollständigungen „um automatisch angezeigte Begriffe, die Google-Nutzer zuvor gesucht haben“. Darauf habe das Unternehmen keinen Einfluss, so Google. Eine Argumentation, die der BGH so nicht gelten lassen wollte.

Wie urteilte das Gericht?

Google habe sehr wohl Einfluss auf das, was Nutzern als mögliche Suchbegriffe angezeigt wird, erklärten die Richter. Google habe mit dem von ihm „geschaffenen Computerprogramm das Nutzerverhalten ausgewertet und den Benutzern der Suchmaschine die entsprechenden Vorschläge unterbreitet“, heißt es in der Stellungnahme des Gerichts. Zwar hafte Google nicht „für jede Persönlichkeitsrechtsbeeinträchtigung durch Suchvorschläge“, allerdings habe das Unternehmen „keine hinreichenden Vorkehrungen getroffen, um zu verhindern, dass die von der Software generierten Suchvorschläge Rechte Dritter verletzen“.

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Was bedeutet das Urteil für den Suchmaschinen-Betreiber?

Google muss künftig nicht jede Suchwort-Ergänzung, die die „Autocomplete“-Funktion vorschlägt, auf Richtigkeit prüfen, bevor die Suchmaschine sie anderen Nutzern als Suchbegriff anbietet. Google muss aber auf Verlangen Begriffe, die Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen, entfernen. Denn der Betreiber einer Internet-Suchmaschine „ist grundsätzlich erst verantwortlich, wenn er Kenntnis von der rechtswidrigen Verletzung des Persönlichkeitsrechts erlangt“, so der Bundesgerichtshof weiter.

Und was sagt Google zum Urteil?

Der US-Konzern ist enttäuscht über die Entscheidung des BGH. Es sei zwar erfreulich, dass der Bundesgerichtshof die Autovervollständigung für zulässig hält und Google nicht verpflichtet, jeden angezeigten Begriff vorab zu prüfen, heißt es in einer Stellungnahme.

„Nicht nachvollziehen können wir jedoch die Auffassung des BGH, dass Google für die von Nutzern eingegebenen Suchbegriffe dennoch haften soll“, sagte Google-Sprecher Kay Oberbeck am Dienstag.