Berlin. . Das Internet-Netzwerk Facebook hat im Streit um Datenschutz und seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Gericht eine Schlappe erlitten. Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband am Dienstag mitteilte, gab das Landgericht Berlin einer Klage der Verbraucherschützer “in vollem Umfang“ statt.

Die Freunde-Suchmaschine von Facebook verstößt nach einem Urteil des Berliner Kammergerichts gegen geltendes Recht. Eine Freundschaftsanfrage darf nicht ohne die Einwilligung des kontaktierten Verbrauchers abgeschickt werden, wie das Gericht am Dienstag entschied. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Damit gaben die Richter dem Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände (vzbv) Recht. Beim Freundefinder kritisierte das Gericht nach Angaben des vzbv, dass die Facebook-Mitglieder dazu verleitet werden, Namen und E-Mail-Adressen von Bekannten zu importieren, die selbst nicht bei dem sozialen Netzwerk angemeldet sind. Die Betroffenen erhalten Einladungen, ohne dazu eine Einwilligung erteilt zu haben.

Gericht bemängelt Kleingedrucktes bei Facebook-Nutzungsrechten

Zwar habe Facebook die Anwendung inzwischen leicht modifiziert, nach Auffassung des vzbv allerdings nicht ausreichend. "Dass man Facebook sein komplettes Adressbuch überlässt, ist nach wie vor nicht ohne Weiteres erkennbar", kritisierte vzbv-Vorstand Gerd Billen.

Darüber hinaus erklärten die Richter Vertragsklauseln zur Nutzung von IP-Inhalten für unwirksam. Das soziale Netzwerk darf sich laut vzbv in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ein umfassendes weltweites und kostenloses Nutzungsrecht an Inhalten einräumen lassen, die Facebook-Mitglieder in ihr Profil einstellen. So dürfe Facebook die Werke nur nach Zustimmung der Nutzer verwenden. Dies betreffe insbesondere selbst komponierte Musik und eigene Bilder der Nutzer.

Facebook behielt sich weitere rechtliche Schritte vor. "Wir werden uns die Begründung der heutigen richterlichen Entscheidung sehr genau ansehen, sobald diese verfügbar ist. Dann werden wir über weitere Schritte entscheiden", teilte eine Sprecherin am Dienstag auf dapd-Anfrage mit. (dapd)