München. Bei Smartphone-Apps lauern oft tückische Verträge. Bis zu 60 Euro Extra-Kosten im Monat können auf die Nutzer zukommen. Eine Expertin gibt Tipps, wie man sich vor der Abo-Plage schützen kann.
Schöne neue Handy-Welt: Allein im vergangenen Jahr haben sich die Bundesbürger 11,8 Millionen Smartphones zugelegt, häufig zum Jahresende. Jetzt, mit den ersten Mobilfunkrechnungen, haben unzählige Nutzer dicke Extra-Kosten am Hals. Bis zu 60 Euro sollen sie zusätzlich zahlen, oft mehr, als die eigentlichen Handygebühren für den ganzen Monat. Was ist da los? Der ganze Ärger komme durch dreiste Abo-Fallen, mahnt Rafaela Möhl vom Online-Portal Teltarif zu Vorsicht: „Eine echte Plage.“ So können sich Smartphone-Besitzer davor schützen und ungewollte Abos wieder loswerden:
Wo lauert Gefahr?
Wollen sich Smartphone-Nutzer ein App aufs Handy laden, sollten sie höllisch aufpassen. Die meisten der kleinen Zusatzprogramme sind zwar kostenfrei. Doch die Tücke liegt in den Werbebannern, die zur Finanzierung der Gratis-Offerten gern eingeblendet werden. Wer mit dem Finger versehentlich darauf tippt, sitzt bereits fest. Was folgt, ist ein Abonnement für Klingeltöne, Spiele, Musik-Videos oder Ähnliches, häufig für ein oder zwei Jahre, zu Preisen zwischen 3 und etwa 60 Euro pro Monat.
Wie geht das?
Betroffen sind vor allem die Besitzer von iPhones und Android-Geräten, aber auch von anderen Betriebssystemen, wie Thomas Hertwig von der Verbraucherzentrale Hessen erklärt. Tippen sie die Werbung bloß an, wird ihre Handynummer registriert - und die dubiosen Geschäftemacher stellen dann über den Mobilfunkanbieter eine offizielle Rechnung für den angeblichen Abo-Vertrag. Die ahnungslosen Handy-Nutzer bekommen das erst mit, wenn in der Monatsabrechnung rätselhafte Kosten unter dem Punkt „Dienste Dritter“ oder „Andere Leistungen“ auftauchen.
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Ist das rechtens?
Durch das bloße Antippen eines Werbebanners komme „niemals ein gültiger Vertrag zustande“, sagt Jutta Gurkmann vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv). Er werde vielmehr dreist untergeschoben. Normalerweise müssen Anbieter über Preise, Inhalt, Laufzeit, Widerrufs- und Kündigungsmöglichkeiten informieren. Passiert das nicht, ist der Vertrag unwirksam. Die Bundesnetzagentur prüft zurzeit, ob es einen „Bezug zum Rufnummernmissbrauch gibt“, wie ihr Sprecher Rene Henn sagt. Sprich: Ob auch außerhalb des Zivilrechts gegen Gesetze und Vorgaben verstoßen wird.
Was können Geschädigte tun?
Sie müssen sich selbst kümmern. Ist die Summe für das vermeintliche Abo schon abgebucht, sollten sie sie aber auf keinen Fall einfach wieder zurückbuchen lassen. Das kann dazu führen, dass der eigene Mobilfunkanbieter das ganze Smartphone sperrt. Wichtig sei vielmehr, den Vertragsabschluss in einem Brief an den Mobilfunkprovider zu bestreiten, sagt Gurkmann. Dabei kann das bereits abgebuchte Geld zurückverlangt werden. Ein zweiter Brief muss direkt an die Firma geschickt werden, die das Werbebanner geschaltet hat. Die Adresse steht meist auf der Handy-Rechnung. Das Abo muss zuerst bestritten und dann vorsorglich gekündigt werden. Die Verbraucherzentralen helfen mit Musterschreiben weiter. Das sei zwar mühsam, aber der einzige Weg, um die Abbuchungen auf Dauer abzuschütteln, sagt Gurkmann.
Wie können Smartphone-Nutzer vorbeugen?
Zum Schutz vor Abo-Fallen kann man jetzt bei den meisten Telefonanbietern eine sogenannte Drittanbieter-Sperre verhängen lassen. Dafür genügt in der Regel ein simpler Anruf bei der Hotline. Er verhindert, dass Geschäftemacher über die Handrechnung Geld einziehen können, auch WAP-billing genannt. Der Nachteil: Bei einer grundsätzlichen Sperre können dann auch praktische Dienste nicht mehr genutzt werden - zum Beispiel das Zahlen von Apps, Parktickets oder Nahverkehrskarten per Smartphone, wie Möhl erläutert.
Was hilft noch?
Wer SMS-Nachrichten von seinem Provider bekommt, sollte sie zuerst lesen und nicht gleich als Werbemitteilung wegklicken, rät Möhl. Vereinzelt machen Mobilfunkanbieter darauf aufmerksam, dass gerade ein Abo abgeschlossen wurde. Grundsätzlich gilt natürlich: Regelmäßig die Handyrechnung oder das Prepaid-Guthaben im Blick behalten und kontrollieren, damit ungewöhnliche Abbuchungen nicht einfach monatelang durchrutschen. Ist das der Fall, kann es schwierig werden, sein Geld ohne Rechtsanwalt wiederzubekommen. Berrit Gräber/dapd