Berlin. Der Markt für Musik und Videostreams im Netz könnte deutlich attraktiver werden - für Nutzer und Anbieter. Bitkom und Gema schlossen einen Vetrag, der vorgibt, wie viel Urheber für ihr Eigentum erhalten.
Der Hightech-Verband Bitkom und die Verwertungsgesellschaft Gema haben sich auf dem Markt für Online-Musikanbieter geeinigt. Für die Kunden der Online-Dienste bedeutet das: Sie können die Songs künftig länger im Internet vorhören. „In Download-Shops sind künftig Hörproben von 90 statt bisher 30 Sekunden möglich“, so Smid. „Die Verbraucher bekommen so einen besseren Eindruck von den Liedern vor dem Kauf.“
Der Vertrag regelt die Höhe der Urhebervergütungen, die von den Betreibern von Internet-Musikportalen abgeführt werden müssen. Die Lizenzgebühren betragen pro Musikstück nun in der Regel zwischen 6 und 9 Cent netto, Bitkom-Mitgliedsunternehmen erhalten einen Rabatt. „Die Einigung schafft Planungssicherheit für die Anbieter“, erklärte Bitkom-Vizepräsident Volker Smid.
Für die Nutzer ändert sich nichts
Für die Nutzer ändere sich „eigentlich überhaupt nichts“ ließ Peter Hempel von der Gema-Presseabteilung wissen. Der Vertrag markiere lediglich das Ende einer langen Verhandlung, betreffe aber höchstens die Anbieter.
Bis zum Beispiel Youtube-Videos in Deutschland wieder zugänglich sind, könnte es noch einige Zeit dauern. „Das Problem liegt bei Youtube. Dort weigert man sich, am Hinterlegungsverfahren teilzunehmen“ so Hempel weiter.
Verhandlungen mit Youtube gibt es im Moment nicht
Würde sich der amerikanische Video-Anbieter auf das Verfahren einlassen, wären alle Lieder auf einen Schlag lizenziert und somit legal. Doch danach sieht es laut Hempel vorerst nicht aus: „Die Verhandlungen laufen im Moment nicht. Bisher gibt es kein Anzeichen dafür, dass Youtube seine Politik verändern will.“