Hamburg. Der Hamburger Datenschutz-Beauftragte Caspar drängt Facebook zu Nachbesserungen bei dessen Gesichtserkennungsfunktion. Eine erste Frist ist abgelaufen. Laut Caspar verstößt das netzwerk gegen geltendes Recht. Die bisherigen Gespräche seien „enttäuschend“ verlaufen.
. Im Streit um die Foto-Gesichtserkennung des sozialen Internet-Netzwerks Facebook bereitet der Hamburger Datenschützer rechtliche Schritte gegen das Unternehmen vor. Trotz mehrmonatiger Gespräche sei Facebook der Aufforderung, die automatische Erfassung biometrischer Daten datenschutzrechtskonform zu gestalten, nicht nachgekommen, erklärte Johannes Caspar am Donnerstag in der Hansestadt. Seine Behörde werde nun die ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen Instrumente einsetzen, um die Beachtung des informationellen Selbstbestimmungsrechts der Nutzer durchzusetzen. In Betracht kämen die Verhängung von Bußgeldern sowie der Erlass einer Ordungsverfügung.
Caspar drängt Facebook schon seit längerem zu Nachbesserungen bei dessen Gesichtserkennungsfunktion, die Nutzer auf Fotos anhand biometrischer Merkmale wiedererkennen kann, indem sie diese in einer Datenbank abspeichert. Hamburgs Datenschützer kritisiert, dass die Funktion in Europa eingeführt wurde, ohne die Nutzer ausreichend zu informieren oder datenschutzrechtlich vorgeschriebene Einwilligungen dafür einzuholen. Er hatte dem weltweit tätigen US-Unternehmen, dessen für Europa zuständige Zentrale in Irland sitzt, daher eine Frist bis 7. November gesetzt, um Vorschläge für erforderlichen Nachbesserungen zu machen.
Tatsächlich stellte Facebook in einem Schreiben zu dem Termin Änderungen in Aussicht, die Caspar nach eigenen Angaben nach der nun abgeschlossenen Analyse aber als unzureichend ablehnt. Der Konzern habe ein digitales Ankreuzkästchen vorgeschlagen, bei dem neue Nutzer durch Anklicken allen Nutzungsbedingungen einschließlich der Datenverwendungsrichtlinien des Netzwerkes zustimmen sollen, erklärte er. Das reiche zur Legitimation der Erfassung biometrischen Daten nach deutschen und EU-Recht nicht aus. Völlig unklar bleibe zudem, wie mit den mehr als 20 Millionen Nutzern in Deutschland verfahren werden soll, die bereits bei Facebook angemeldet seien.
Caspar nannte das Ergebnis der bisherigen Verhandlungen mit dem Netzwerk „enttäuschend“. Die Verstöße gegen geltendes Recht müssten eingestellt werden. (afp)