Stuttgart. .

Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar sieht internationales Recht verletzt, Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner findet es „unverschämt“: Facebook steht nach einer Datenpanne mal wieder in der Kritik.

Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) und der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar haben den Internetdienst Facebook scharf kritisiert. Durch eine am Wochenende bekanntgewordene Datenschutzlücke bei dem sozialen Netzwerk sieht Schaar internationales Recht verletzt. Er habe die amerikanische Verbraucherschutzbehörde aufgefordert, die Praxis von Facebook abzustellen, sagte Schaar am Montag in Stuttgart am Rande des zweiten baden-württembergischen Verbrauchertages. Aigner und Schaar kritisierten Facebook auch dafür, dass es mühselig sei, von der Firma Informationen und Stellungnahmen zu den Vorwürfen zu bekommen.

Die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“ (FAS) hatte berichtet, dass mit Hilfe von Facebook die E-Mail-Kontakte von Nichtmitgliedern ausspioniert werden können, wenn man sich mit der E-Mail-Adresse eines Nichtmitgliedes anmeldet. Der Grund: Bei der Eröffnung eines Mitgliedskontos werde zunächst nicht geprüft, ob es sich tatsächlich um den Besitzer der angegebenen E-Mail-Adresse handele. Dennoch würde sogleich eine Liste mit Facebook-Mitgliedern angezeigt, die diese E-Mail-Adresse in ihren persönlichen E-Mail-Konten stehen habe.

Dies Praxis verstoße gegen die sogenannten Safe Harbor-Prinzipien, sagte Schaar in Stuttgart. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar, der für die Unternehmen Facebook und Google zuständig sei, habe eine entsprechende Beschwerde auf den Weg gebracht. Der FAS sagte Caspar, dass mit Facebook seit Monaten darüber verhandelt werde. Die Firma sei seinen Forderungen aber noch nicht ausreichend entgegengekommen.

Aigner hält Verhalten für „fast schon unverschämt“

Ich finde es fast schon unverschämt, dass sich die Firma dazu nicht äußert“, sagte Aigner. Dies sei wieder einmal ein Zeichen dafür, dass Datenschutz dort nicht an erster Stelle stehe, sagte die Ministerin, die früher Facebook-Mitglied war, aber inzwischen ausgetreten ist. Ihre Strategie in dieser Angelegenheit sei, zu thematisieren und die Firma bei „ihrem Ruf zu packen“.

Aigner betonte, dass im Falle von Facebook deutsches Recht gelte. „Jeder einzelne Betroffene kann klagen“, sagte sie. Schaar empfahl Betroffenen, zunächst nur Beschwerde einzureichen, um danach eine Klage zu prüfen. Facebook bietet jedoch auch Nichtmitgliedern die Möglichkeit an, die eigene E-Mail-Adresse aus der Datenbank des Unternehmens löschen zu lassen.

Das Safe Harbor-Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union regelt den Datenschutz und die Datensicherheit beim transatlantischen elektronischen Handel zwischen einem EU-Land und den USA. Es sieht vor, dass US-Unternehmen ihren europäischen Partnern garantieren müssen, dass sie sich an das geltende Datenschutz- und Datensicherheitsrecht der jeweiligen Länder halten. (dapd)