Eschborn. .

Dieselfahrer können wieder mit staatlicher Förderung für Rußpartikelfilter rechnen. Die Anträge für die Förderung von 330 Euro gibt es ausschließlich im Internet. Auch rückwirkende Zahlungen sind möglich.

Diesel-Fahrer können ab Dienstag wieder eine staatliche Förderung für die Nachrüstung ihres Autos mit einem Rußpartikelfilter beantragen. Die Anträge für den Zuschuss von 330 Euro sind ausschließlich über die Internetseite des zuständigen Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle möglich, wie die Behörde mitteilte. Dort gibt es ab dem 1. Juni ein spezielles Antragsforumular. Das Geld wird auch rückwirkend an Autobesitzer ausgezahlt, die ihren Wagen in diesem Jahr bereits haben umrüsten lassen. Erstmals gibt es Förderung auch für leichte Nutzfahrzeuge, wovon vor allem Handwerker profitieren dürften.

Fördertopf reicht für 160.000 Nachrüstungen

Die Bundesregierung hatte kürzlich die Verlängerung der Förderung beschlossen. Zuschüsse gibt es für Diesel-Autos, die in diesem Jahr mit einem Partikelfilter nachgerüstet werden. Die Anträge können bis zum 15. Februar 2011 eingereicht werden. Die Autos müssen bis Ende 2006 erstmals zugelassen worden sein, Nutzfahrzeuge bis Mitte Dezember 2009. Der Fördertopf reicht für rund 160.000 Nachrüstungen. Das BAFA zahlt die Zuschüsse nach der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Antragsunterlagen aus.

Die Nachrüstung mit Rußfiltern soll den Feinstaub-Ausstoß von Dieselmotoren senken. Vorgeschrieben sind Rußfilter in mittlerweile mehr als 40 Städten in Deutschland mit Umweltzonen. Autos mit Partikelfilter bekommen eine günstigere Umweltplakette, mit der sie in den Umweltzonen fahren können - in Abhängigkeit von den jeweiligen Bestimmungen. Auch sind die Steuern günstiger als für Fahrzeuge ohne Filter. Nachgerüstete Fahrzeuge haben zudem einen höheren Wiederverkaufswert. (afp)

Internet-Seite des BAFA für Förderanträge: https://www.pmsf. bafa.de/