Karlsruhe. .
Privatpersonen müssen ihren WLAN-Anschluss mit einem Passwort sichern. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Während die Verbraucherzentrale das Urteil als ausgewogen bewerten, kritisieren die Grünen, dass damit öffentliche Netze unmöglich gemacht würden.
Private Internetnutzer können abgemahnt werden, wenn Fremde ihren ungesicherten WLAN-Zugang zum Internet etwa zum illegalen Herunterladen von Musik benutzen. Das Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) vom Mittwoch ist von großer Bedeutung etwa für die Musik- und Filmbranche. (AZ: I ZR 121/08)
Die medienpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Tabea Rössner, kritisierte den Richterspruch. „Dieses Urteil macht offene Netze unmöglich, wenn man nicht für das illegale Verhalten anderer verantwortlich gemacht werden möchte“, erklärte sie am Donnerstag in Berlin. „Dabei ist freier Zugang zum Netz Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge.“
Urheberrechtsverletzungen an der Tagesordnung
Nach Angaben des Branchenverbands Bitkom werden inzwischen mehr als die Hälfte der rund 25 Millionen deutschen Breitband-Internetzugänge über WLAN betrieben. Ist diese Verbindung nicht durch ein gesondertes Passwort gesichert, kann jeder über diese offene Verbindung ins Internet gehen und Musik, Filme oder Klingeltöne herunterladen. Angst, erwischt zu werden, muss er nicht haben: Er bleibt anonym, denn registriert wird immer nur die IP-Adresse des Nachbarn.
Der vom BGH entschiedene Fall ist beispielhaft für die Urheberrechtsverletzungen, die dem Vorsitzenden Richter Joachim Bornkamm zufolge „in großem Stil per Internet möglich“ sind. Der beklagte WLAN-Nutzer erhielt einen Brief, in dem Schadenersatz und Abmahnkosten eingefordert wurden, weil der Mann den Musiktitel „Sommer unseres Lebens“ illegal aus dem Internet geladen haben soll. Im späteren Gerichtsprozess wurde aber klar: Der Mann war zur Tatzeit nachweislich im Urlaub. Ein Unbekannter musste seinen ungesicherten WLAN-Anschluss für den Download genutzt haben.
Der BGH entschied nun, dass private Anschlussinhaber in solchen Fällen zunächst mit einer Abmahnung davonkommen, die maximal 100 Euro kosten darf. Schadenersatz für Urheberrechtsverletzungen müssen sie erst dann bezahlen, wenn sie trotz der Abmahnung und Unterlassungserklärung die Verbindung nicht absichern und weiteren Missbrauch ermöglichen.
Laut Urteil sind die werkseitigen Einstellungen eines WLAN-Routers oftmals nicht sicher und müssen deshalb vom Nutzer durch ein eigenes, „ausreichend langes“ Passwort ersetzt werden. Den Verbrauchern könne allerdings „nicht zugemutet werden, ihre Netzwerksicherheit fortlaufend dem neuesten Stand der Technik anzupassen“. Die Pflicht beziehe sich daher auf die zum Zeitpunkt der Installation des Routers üblichen Sicherungen.
Verbraucherzentralen mit Urteil zufrieden
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen bewertete das Urteil als ausgewogen. Verbrauchern könne nicht zugemutet werden, immer auf dem neuesten technischen Stand zu sein, sagte Carola Elbrecht, Leiterin der Projektgruppe „Verbraucherrechte in der digitalen Welt“, auf DAPD-Anfrage. Jedoch sollte ein gewisser Schutz vor Eingriffen auf jeden Fall vorhanden sein. Hier können nach Einschätzung von Elbrecht die Anbieter von Routern noch mehr leisten und Verbraucher in einer einfachen Sprache über WLAN-Sicherheitseinstellungen und mögliche Veränderungen informieren.
Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) sieht mit der Entscheidung die herrschenden Rechtspraxis bestätigt. Das Urteil stelle endlich klar, dass WLAN-Betreiber als sogenannte Störer für Urheberrechtsverletzungen über ihren Internet-Anschluss verantwortlich seien, sagte BVMI-Geschäftsführer Stefan Michalk.
Der Verband der Musikindustrie verwies auf eine aktuelle Studie, wonach sich bundesweit rund 4,6 Millionen Menschen illegal mit Musik, Büchern, Filmen oder Software aus dem Internet versorgen. Dies verursachte 2008 demnach einen Schaden von 1,2 Milliarden Euro und vernichtete nach Angaben des Verbandes bundesweit rund 34.000 Arbeitsplätze. Für alle 27 EU-Staaten errechnete die Studie einen Verlust von zehn Milliarden Euro und 186.000 Jobs.
Dem Bundesverband zufolge geht die Anzahl illegaler Musikdownloads und die Zahl ihrer Nutzer derzeit allerdings zurück und sank 2009 gegenüber dem Vorjahr um 58 Millionen auf 258 Millionen. Mit ein Grund sei der 2009 forcierte Versand von Abmahnungen, die „eindeutig Wirkung“ zeigten. (ap/afp)