Köln. Neukunden konnten ihren Unitymedia-Vertrag bislang binnen zwei Monaten kündigen. Doch nun hat das Unternehmen die “Zufriedenheitsgarantie“ gestrichen.

  • Zufriedenheitsgarantie sollte Interessenten Sorgen vor einem Wechsel nehmen
  • Nur ein "relativ geringer Anteil" der Kunden soll Sonderkündigungsrecht genutzt haben
  • Geschwindigkeits-Versprechen oft nicht eingehalten

Der Kabelanbieter Unitymedia hat seine „Zufriedenheitsgarantie“ abgeschafft. Bislang konnten Neukunden einiger Highspeed-Tarife ihre Verträge bei Unzufriedenheit im Laufe der ersten zwei Vertragsmonate beenden. Diese Option hat Unitymedia nun gestrichen. Ohnehin habe „nur ein relativ geringer Anteil an Kunden“ die Option wahrgenommen, erklärte der Konzern.

Mit der Garantie hatte Unitymedia versucht, Interessenten Sorgen vor einem Wechsel zu nehmen: Wer mit der Leistung des Kabelnetzes nicht zufrieden war, konnte wieder aussteigen. Kunden mussten aber die Grundgebühr anteilig für den verstrichenen Zeitraum bezahlen. Einmalgebühren wie das Bereitstellungsentgelt wurden nicht erstattet. Unitymedia hat nach eigenen Angaben 3,2 Millionen Kunden, die via TV-Kabel online sind.

Mit der Technik sind theoretisch hohe Datenübertragungsraten möglich, allerdings sinkt die tatsächliche Geschwindigkeit, wenn viele Nutzer eines Knotenpunktes gleichzeitig Daten herunterladen. Tests der Bundesnetzagentur haben gezeigt, dass ein Großteil der Internetzugänge – unabhängig von der Verbindungsart – nicht die von den Anbietern beworbene Geschwindigkeit erreicht.