Bamberg. Der Amokläufer von München kaufte seine Waffe offenbar im Darknet. Ein Staatsanwalt erklärt diesen verborgenen Teil des Internets.
Drogen, Waffen, Kinderpornografie – Kriminelle vertreiben diverse illegale Dinge im sogenannten Darknet. Oberstaatsanwalt Matthias Huber ist Experte für Internetkriminalität und unter anderem Sprecher der „Zentralstelle Cybercrime Bayern“. Er sagt: Am Darknet teilzunehmen, ist nicht besonders schwer.
Frage: Was ist das Darknet?
Matthias Huber: Im normalen Internet werden Daten unverschlüsselt verschickt, normalerweise von meinem Rechner direkt zu dem Server der Seite, die ich aufrufen möchte. Im Darknet erfolgt das Ganze verschlüsselt über ein weltweites Rechnernetzwerk, sodass eine Verfolgung der Anfrage nur sehr schwierig möglich ist.
Wie schwer ist es denn, ins Darknet zu kommen und sich dort zu bewegen? Braucht man dazu spezielle technische Voraussetzungen?
Huber: Es ist nicht übermäßig schwierig, am Darknet teilzunehmen. Man braucht nur einen sogenannten Tor-Browser. Der ist vergleichbar mit dem Internet Explorer oder anderen Browsern. Über dieses Programm, das jeder kostenlos herunterladen kann, kann jeder am Darknet teilnehmen.
Der Amokläufer von München hat seine Waffe offenbar im Darknet erworben. Kann jeder das tun, der diese – ja recht geringen – technischen Voraussetzungen erfüllt?
Huber: Es gibt im Darknet eigene Seiten, Suchmaschinen und „Marketplaces“, also Verkaufsplattformen, auf denen man Waren erwerben kann. Grundsätzlich kann sich jeder bei so einem „Marketplace“ anmelden. Manchmal muss man eine Eintrittsgebühr zahlen, damit man an dem Handel teilnehmen kann. Dann kann dort tatsächlich jeder Waren erwerben. Dadurch, dass das Ganze anonym abläuft, besteht aber natürlich keine Sicherheit, dass ich die Ware dann auch bekomme. Diese Unsicherheit nimmt natürlich niemand in Kauf, der eine Ware auch legal erwerben könnte. Deshalb sind nahezu 100 Prozent aller Angebote im Darknet illegal.
Wenn man einen Kauf abgeschlossen hat – wie läuft dann die Bezahlung ab?
Huber: Die Bezahlung läuft regelmäßig über Bitcoins (eine digitale Internet-Währung, die in echtes Geld umgetauscht werden kann – Anm. d. Red.). Dann überträgt man den Betrag in Bitcoins an den Verkäufer und kann dann hoffen, dass die Ware mich auch erreichen wird.
Aber eine so gekaufte Ware muss ja auch physisch zugestellt werden. Ist das dann ein Angriffspunkt, um solche illegalen Geschäfte aufspüren zu können?
Huber: Ermittlungen im Darknet sind natürlich naturgemäß schwierig, weil der ganze Datenverkehr verschlüsselt funktioniert. Sie sind sehr personalintensiv, aber es gibt immer wieder Möglichkeiten, den Internetverkehr nachzuvollziehen. Der Versand der Waren kann dann auch ein Ansatzpunkt für die weiteren Ermittlungen sein.
• Zur Person: Matthias Huber ist Oberstaatsanwalt und Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg. An die Behörde ist die „Zentralstelle Cybercrime Bayern“ angegliedert, die speziell für Straftaten im Internet – innerhalb und außerhalb des Darknet – zuständig ist. (dpa)