Berlin. Wer den Handyvertrag oder eine Mitgliedschaft im Fitnessstudio kündigen will, dem wird es nicht leicht gemacht. Diese Tricks helfen.

In der Post liegt die neue Bahncard. Schon wieder die Kündigung vergessen! Bei einem Mobilfunkanbieter gibt‘s ein tolles Handy. Nur hat sich der alte Vertrag gerade um ein Jahr verlängert.

Verträge neu abzuschließen – das machen uns die Anbieter leicht. Ein paar Daten eintippen, ein Klick, fertig. Aber wenn wir erst mal am Haken sind, hoffen die Anbieter, dass wir die Sache möglichst vergessen und Verlängerungen stillschweigend akzeptieren .

Und wehe, wir wollen raus aus dem Vertrag! Dann fängt das Suchen an: Nach der Kündigungsfrist, der Kundennummer und der richtigen Adresse, wo man das Ganze hinschicken kann.

Der gemeinnützige Verbraucher-Ratgeber Finanztip hat ein paar einfache Kniffe zusammengetragen, mit denen jeder zum Kündigungsprofi werden kann.

Der wichtigste Tipp zuerst: Verträge, die länger laufen, sollte Kunden immer vorsorglich kündigen. Und zwar direkt nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist. Das hat zwei Vorteile: Die Kündigung wird später nicht vergessen, so dass der Anbieter sie garantiert rechtzeitig bekommt. Außerdem hat der Kunde ein Druckmittel in der Hand für einen besseren Preis, falls er doch verlängern will. In aller Regel wird der Anbieter versuchen, ihn mit einem guten Angebot zum Bleiben zu bewegen.

Verträge kündigen ist leichter geworden

Bereits seit Oktober 2016 müssen Anbieter eine Kündigung per E-Mail grundsätzlich akzeptieren. Die Unternehmen können meist nicht mehr auf einen unterschriebenen Brief bestehen. Das gilt für viele Verträge: Bankkonten, Versicherungen, Strom- sowie Handyverträge und mehr. Ein paar Punkte sollten Kunden dennoch beachten. So muss erkennbar sein, von wem die Kündigung kommt: Man sollte immer die E-Mail-Adresse verwenden, die beim Anbieter hinterlegt ist. Und am besten eine Kunden- oder Vertragsnummer dazuschreiben.

Für ältere Verträge aus der Zeit vor Oktober 2016 gilt die E-Mail-Kündigung nicht unbedingt. Kunden sollten im Vertrag nachschauen, welche Bedingungen sie dann erfüllen müssen.

Weitere Ausnahmen: Für Miet- und Arbeitsverträge ist eine Kündigung per E-Mail weiterhin zu wenig. Es muss schon ein unterschriebener Brief sein.

Manche Anbieter machen es möglich, online jederzeit mit einem Klick zu kündigen. So geht das zum Beispiel bei Netflix oder Spotify. Andere wie Sky oder die Bahn machen es ihren Kunden unnötig schwer. Wie man deren Kündigungs-Hürden überwindet, erklären wir weiter unten.

Die richtige Strategie für die E-Mail-Kündigung

Es kann leider vorkommen, dass der Anbieter behauptet, die Kündigung niemals erhalten zu haben. Das Problem: Der Kunde muss dann beweisen, dass die Kündigung angekommen ist. Bei einer Mail hat man schlechte Karten: Der Postausgang des E-Mail-Programms wird kaum helfen.

Deshalb empfiehlt Finanztip, deutlich vor Ablauf der Kündigungsfrist „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ zu kündigen – und um eine Bestätigung „mit Angabe des Enddatums“ zu bitten. Diese Bestätigung ist dann der Beweis, dass die Kündigung ankam. Nur Stromverträge mit Bonuszahlung sollten anders gekündigt werden, in der Regel „zum Ende des ersten Belieferungsjahres“. Details dazu weiter unten.

Diese E-Mail-Strategie funktioniert allerdings nicht bei Last-minute-Kündigungen kurz vor Ablauf der Kündigungsfrist. Dafür eignen sich ganz klassisch Einschreiben oder Fax – oder spezielle Kündigungsdienstleister im Internet wie Aboalarm oder Volders.

Wenn der Anbieter den Preis erhöht

Steigt der Preis der Dienstleistung oder ändert der Anbieter einseitig etwas anderes Wesentliches am Vertrag, haben Kunden meist ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht. Dann können sie raus aus dem Vertrag, auch wenn der eigentlich noch länger läuft. Allerdings müssen die Kunden schnell reagieren, meist innerhalb von vier bis sechs Wochen. Und man muss die Preiserhöhung überhaupt bemerken – manche Anbieter verstecken die Information in ihren Schreiben in einem Schwall an Werbesprech.

So geht‘s: Sky, Bahn, Telekom, Fitnessstudio und Stromvertrag mit Bonus kündigen

Sky – Der Bezahlsender gibt auf seiner Website drei Wege an, um zu kündigen: Telefon, Chat und Brief. Dass es auch per E-Mail geht, steht da nicht. Die Adresse dafür ist: service@sky.de. Übrigens gehört regelmäßig kündigen und feilschen zum normalen Vorgehen für alle Sky-Kunden, die einen guten Preis wollen. Wer nicht kündigt und verhandelt, zahlt viel zu viel. Mehr dazu im Ratgeber Feilschen von Finanztip.

Bahncard – Die Kündigung der Bahncard finden Bahnkunden im Online-Bereich nicht etwa unter „Meine Bahncard“. Das wäre auch zu einfach. Man klicke stattdessen auf „Hilfe Kontakt“, dann ganz unten auf „Zu den Online-Formularen“, dann auf „Ich habe Fragen zur Bahncard“, dann auf „Zum Kontaktformular“, und dann wähle man neben dem Betreff im Auswahlmenü fast ganz unten „Kündigung Ihrer Bahncard“. Oder ganz klassisch per E-Mail an bahncard-service@bahn.de.

Telekom, Vodafone, O2 und so weiter – Wer umzieht, der braucht wieder einen Anbieter für Festnetz und Internet. Wenn der alte die Leistung am neuen Wohnort nicht erbringen kann, dann können Kunden vorzeitig raus aus dem Vertrag. Allerdings mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende. Ärgerlich: Die Frist beginnt erst mit dem Umzug, nicht mit Unterschrift des neuen Mietvertrags. So zahlen Kunden also mindestens drei Monate für nichts.

Fitnessstudio – Noch schwieriger ist die Situation bei Verträgen mit Fitness-Studios, die meist ein oder zwei Jahre laufen. Dafür gibt es kein Sonderkündigungsrecht, wenn Kunden umziehen (BGH-Urteil von 2016). Manche Anbieter räumen es aber doch ein.

Wer betroffen ist, sollte also unbedingt in seinen Vertag und die AGBs schauen. In jedem Fall sollte der Kunde seine Situation dem Studiobetreiber schildern. Vielleicht entlässt er einen aus Kulanz aus dem Vertrag. Manche Fitness-Studios erlauben es auch, den Vertrag an jemand anderen weiterzugeben.

Anders ist die rechtliche Lage, wenn Fitness-Kunden schwer erkranken oder schwanger werden. Das gilt als „wichtiger Grund“, aus dem sie laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (Paragraph 314) vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen können.

Prepaidkarte fürs Handy, zum Beispiel Congstar – Prepaidkarten sind super, was die Kündigungsregeln angeht. Handynutzer können jederzeit kündigen oder die Karte einfach nicht mehr verwenden. Doch wer noch Guthaben auf der Karte hat oder die Rufnummer mitnehmen will, der muss die Karte kündigen beziehungsweise die Nummer freigeben. Letzteres kostet meist knapp 30 Euro – so viel Guthaben muss noch auf der Karte sein.

Bei Congstar hat ein Finanztip-Mitarbeiter es erlebt, dass nach der Portierung keine Angaben mehr im Kundenbereich zum Restguthaben zu finden waren. Man sollte sich davon nicht abschrecken lassen: Kunden können in der Hotline oder im Chat das Bankkonto angeben und verlangen, dass das verbleibende Guthaben ausbezahlt wird.

Stromvertrag mit Bonus – Etwas tricky ist die Kündigung von Stromverträgen mit Neukundenbonus. Wer „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ kündigt, kann Pech haben: Manchmal lässt der Anbieter seinen Stromkunden einen Tag früher aus dem Vertrag – und streicht den Bonus. Denn den gibt es oft nur für diejenigen, die sich mindestens ein volles Jahr mit Strom versorgen ließen.

Man sollte es also besser etwas umständlicher formulieren und so kündigen, wie es die Bonusvereinbarung vorsieht. In der Regel läuft das hinaus auf: „mit Ablauf des ersten Belieferungsjahres“.

  • Dieser Beitrag erscheint in einer Kooperation mit finanztip.de. Finanztip ist gemeinnützig und hilft Verbrauchern bei den täglichen Finanzentscheidungen.