Berlin. Werdende Eltern sollten sich auch finanziell sehr gut auf die Zeit nach der Geburt vorbereiten. Wir geben Tipps für die Finanzplanung.

Wer sein erstes Kind erwartet, steht unter Strom. Zu Recht. Glückshormone, Weltschmerz, schwere Beine und zuvor ungeahnte Energie prägen die Wochen vor der Geburt. Erst im Nachhinein kann sich die Zeit der Schwangerschaft durchaus als entspannt herausstellen – zumindest verglichen mit den ersten Wochen, Monaten und Jahren nach der Geburt.

Denn ein Kind wirft Eltern aus der Bahn. Egal, wie belastbar sie sind. Gut aber, wenn dann schon so viele Dinge wie möglich vorbereitet sind. Das unabhängige Verbraucherportal Finanztip hat die besten Tipps für werdende Mütter und Väter zusammengestellt, um sich auf diese schöne und anstrengende Zeit gut vorzubereiten.

1. Das Jahr vor der Geburt

Auch wenn am Ende alles anders kommen wird: gut geplant ist halb gewonnen. Mit Elterngeld und Elternzeit kann man sich kaum zu früh beschäftigen. Egal ob selbstständig oder angestellt – Eltern steht diese Unterstützung zu.

Der Trick dabei: Je höher das Nettogehalt vor der Geburt, desto höher später das Elterngeld. Bei verheirateten Paaren sollte der Elternteil, der später mehr Elternzeit nimmt, die bessere Steuerklasse wählen. Dann gibt es mehr. Entscheidend sind in der Regel die letzten sieben Monate vor der Geburt beim Vater und die letzten sieben Monate vorm Mutterschutz bei der Mutter.

2. Mutterschutz und Mutterschaftsgeld

Geschützt sind werdende Mütter, sobald sie ihrem Arbeitgeber sagen, dass sie schwanger sind. Dann haben sie zusätzliche Rechte, können zum Beispiel schwerer gekündigt werden. Auch Arbeitssicherheit spielt dann eine größere Rolle, Sonntags- und Nachtarbeit sind in der Regel tabu.

In den eigentlichen Mutterschutz gehen Schwangere normalerweise ab sechs Wochen vor der Geburt bis acht Wochen danach. In diesem Zeitraum sind sie von der Arbeit befreit, in manchen Fällen dürfen sie auch nicht arbeiten.

Im Endeffekt bekommt eine Mutter weiter ihr Netto. Einen Teil gibt’s von der Krankenkasse, einen Teil vom Arbeitgeber. Beantragt wird das als Mutterschaftsgeld selbst bei der Krankenkasse, der Arbeitgeberzuschuss beim Arbeitgeber. Falls die werdende Mutter schon Monate vor der Geburt nicht mehr arbeiten darf, bekommt sie ebenfalls weiter Geld bis zum Ende des Mutterschutzes.

3. Elternzeit und Elterngeld

Der Mutterschutz geht in der Regel nahtlos in die Elternzeit über. Zumindest sofern die Mutter nicht sofort wieder arbeiten gehen will (was härter ist, als viele glauben). Der Gesetzgeber rechnet sogar automatisch den ersten Monat nach der Geburt als Elternzeit bei der Mutter an.

Der Antrag auf Elterngeld ist bei der zuständigen Elterngeldstelle zu stellen. In vielen Bundesländern können Eltern den Antrag aber erst nach der Geburt einreichen. Das sollte dann sehr zügig geschehen, denn Elterngeld wird höchstens drei Monate rückwirkend gezahlt.

Also nach der Entbindung nicht zu lange warten. Und die wichtigsten Dokumente schon vor der Geburt zusammensammeln. Die Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber beantragt werden.

Diskutieren und überlegen sollten Eltern in spe bereits zuvor, wer wie viele Monate zu Hause bleibt. Auch wenn die Realität dann vielleicht doch ganz anders aussieht. Grundsätzlich gilt: Beide Elternteile können bei jedem Kind gleichzeitig oder nacheinander bis zu drei Jahre Elternzeit nehmen.

Das müssen sie nicht am Stück tun. Auch zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes können Eltern noch mal einige Monate auf Abstand zum Job gehen.

In der Elternzeit sind Eltern unbezahlt von der Arbeit freigestellt. Statt Gehalt bekommen sie Elterngeld. Wie viel, das bemisst sich danach, wie hoch ihr Gehalt im Jahr vor der Geburt war. Mindestens sind es 300 Euro, maximal 1800 Euro (65 Prozent vom Netto). Basis-Elterngeld gibt es für 14 Monate, wenn beide Partner je mindestens zwei Monate zu Hause bleiben.

4. Elterngeld Plus

Wollen sich Eltern die Elternzeit teilen und (beide) in Teilzeit weiterarbeiten, hält der Gesetzgeber eine Alternative bereit: das Elterngeld Plus. Das können Eltern auswählen, wenn sie sich nach der Elternzeit nicht sofort wieder Vollzeit in den Beruf stürzen, sondern mit ein paar Wochenstunden langsam an den Arbeitsalltag gewöhnen wollen.

Nach Angaben der Bundesregierung steigt die Zahl der Elterngeld-Plus-Bezieher stetig an.
Nach Angaben der Bundesregierung steigt die Zahl der Elterngeld-Plus-Bezieher stetig an. © dpa | Andreas Gebert

Wollen beide Eltern wieder in den Job einsteigen, gibt es einen Partnerschaftsbonus. Arbeiten also beide in diesem Zeitraum zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche, erhalten sie vier zusätzliche Elterngeld-Plus-Monate. Auch Alleinerziehende können vier zusätzliche Monate Elterngeld Plus erhalten.

Beim Elterngeld Plus gibt es zwar nur die Hälfte vom Basis-Elterngeld (also 150 Euro bis 900 Euro), dafür aber doppelt so lange (bis zu 28 Monate). Wie Eltern Elterngeld Plus und Basis-Elterngeld kombinieren, bleibt ihnen überlassen.

Was sich für wen genau lohnt, muss jeder individuell entscheiden. Es hilft enorm, sich bereits im Vorfeld Gedanken zu machen, welcher Elternteil wie lange Elternzeit nehmen möchte. Und wer wann und wie viel in Teilzeit arbeiten will.

  • Dieser Beitrag erscheint in einer Kooperation mit finanztip.de. Finanztip ist gemeinnützig und hilft Verbrauchern bei den täglichen Finanzentscheidungen.