Berlin. Eine EU-Richtlinie verbietet weitere alte Lampen. Wir sagen, welche Lampen es nun im Handel gibt und wo man alte Glühbirnen bekommt.
Die Öko-Design-Richtlinie der EU hat ihre sechste Stufe erklommen. Damit werden weitere Leuchten verboten. Wir erklären, welche das sind und was hinter weit verbreiteten Klischees über Energiesparlampen steht.
Was ist alles verboten?
Seit 2009 verschwindet die klassische Glühbirne stetig und unaufhaltsam aus deutschen Haushalten. Deutschland setzt damit die Öko-Design-Richtlinie der EU um. In sechs Stufen wurden immer mehr Leuchtmittel verboten. Zuletzt waren es Halogenleuchten mit 230 Volt und gerichtetem Licht (Reflektor), die nicht mehr verkauft werden dürften.
Welche Lampen dürfen jetzt verkauft werden?
Ab dem 1. September 2016 sind für den Hausgebrauch nur noch Lampen erlaubt, die die Effizienzklasse B erreichen. Lediglich bei einigen Halogenlampen, für die es noch keine Alternative gibt, sind auch schlechtere Effizienzklassen erlaubt. Welche Grenzwerte Leuchtmittel erfüllen dürfen, wird nach einer komplizierten Formel berechnet, die beim Umweltbundesamt einzusehen ist.
Diese Leuchten gibt es im Handel
Die Lampen müssen eine gewisse Lebensdauer erreichen und dürfen einen bestimmten Stromverbrauch nicht überschreiten.
Was sind die Unterschiede zwischen Energiesparlampen und klassischer Glühbirne?
Ein gängiges Klischee besagt, dass Energiesparlampen nur kühles Licht produzieren und sehr lange brauchen, um ihre volle Kraft zu entfalten. Aber müssen wir in Zukunft wirklich minutenlang im Dunkeln stehen, nach dem wir den Lichtschalter gedrückt haben?
Laut EU-Richtlinie sind diese Nachteile eigentlich ausgeschlossen. Die Verbesserung der Energieeffizienz bei Haushaltsgeräten müsse so gestaltet werden, dass keine Nachteile für den Verbraucher entstehen, heißt es da. Und auch in der Praxis erfüllen energiesparende Lampen längst das, was man von Glühbirnen erwartet. So gibt es zahlreiche Energiesparlampen, deren Farbtemperatur bei 2700 Kelvin liegt. Die klassische Glühbirne lag bei 2300 bis 2900 Kelvin.
Auch die sogenannte Anlaufzeit von modernen LED-Lampen unterscheidet sich nicht mehr von der alten Edison-Glühbirne, die nach etwa einer Sekunde fast ihr volles Leuchtpotenzial ausschöpfen konnte. Bei LED-Leuchten liegt die Anlaufzeit mitunter auch bei unter einer Sekunde.
Welche Vorteile haben Energiesparlampen gegenüber alten Modellen?
Am offensichtlichsten ist, dass neuwertige Leuchten weniger Strom verbrauchen als die altgediente Glühbirne. Laut Bundesumweltministerium sparen Verbraucher bei 10.000 Stunden Nutzung mindesten 17 Euro an Stromkosten. Bei LED- oder Kompaktleuchtstofflampen können es sogar bis zu 117 Euro sein. Dazu kommt, dass neue Lampen in der Regel wesentlich länger halten.
Ein zweiter Vorteil liegt im Variantenreichtum der Lampen. Sowohl in Form wie auch bei den Farbtemperaturen bieten neue Leuchten wesentlich mehr als ihre Vorgänger. Erreichte die Edison-Glühbirne Farbtemperaturen zwischen 2300 und 2900 Kelvin, kommen neue Lampen auf bis zu 6500 Kelvin. Das ist übrigens wesentlich natürlicher, schließlich liegt die Farbtemperatur bei Mittagssonne bei etwa 5500 Kelvin. Selbst Mondlicht erreicht 4120 Kelvin.
Wie komme ich trotzdem noch an alte Glühbirnen?
Um an alte Glühbirnen zu kommen, gibt es gleich mehrere Wege. Einen davon bietet die Öko-Design-Richtlinie selbst, die Ausnahmen ermöglicht. Denn sämtliche Bestimmungen der Richtlinie beziehen sich auf Lampen, die für den Haushalt gedacht sind. Werden alte Glühbirnen beispielsweise außerhalb des Haushaltes genutzt, dürfen sie auch weiter verkauft werden.
Aber selbst für den Hausgebrauch darf von der Richtlinie abgewichen werden – etwa dann, wenn es sich um Speziallampen handelt. Unter diese Kategorie fallen Leuchtmittel, die für Haushaltsgeräte (Kühlschrank, Nähmaschinen etc.) gedacht sind. Auf der Verpackung und der Anleitung muss der besondere Anwendungszweck vermerkt sein. Ist das der Fall, könnte man auch Glühbirnen nach altem Prinzip verkaufen.
Auf Flohmärkten stehen die Chancen gut
Kurz bevor im Jahr 2009 die Öko-Design-Richtlinie in Kraft trat, tätigten sowohl Verbraucher wie auch Händler Hamsterkäufe alter Glühbirnen. In der Öko-Strom-Richtlinie steht, dass alte Glühbirnen seit 2009 nicht mehr neu in den Markt gebracht werden dürfen. Gebunkerte Lampen dürfen aber noch abverkauft werden. Die besten Chancen auf alte Glühbirnen hat man bei spezialisierten Händlern auf Flohmärkten.
Einen Sonderfall bilden sogenannte Deko-Leuchten – also Lampen, die nur aus Design-Gründen genutzt werden. Glühbirnen mit einem Lichtstrom unter 60 Lumen (etwa 10 Watt) sind weiterhin erlaubt. Diese Lampen werden meist als „Retro-Leuchten“ verkauft.