Berlin. Bevor Drohnen zu Weihnachten verschenkt werden, fordert die europäische Luftsicherheitsbehörde neue Regeln – auch für Amazon und Co.
Durch Wettbewerb unter Herstellern und technische Weiterentwicklungen sind privat genutzte Drohnen erschwinglich geworden und in diesem Jahr ein beliebtes Weihnachtsgeschenk. Doch Kritiker vermissen eindeutige Regeln zum Betrieb der Drohnen und sehen bereits jetzt durch zu viele unbemannte Flugobjekte Gefahren am Himmel aufsteigen. Kurz bevor an Weihnachten noch mehr Drohnen als Geschenke hinzukommen, fordert die europäische Luftsicherheitsbehörde EASA Neuregelungen für den Betrieb.
Während die EASA in ihrer technischen Empfehlung einen Betrieb von kleinen Drohnen ohne jegliche Genehmigung für den Besitzer vorschlägt, fordert Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) eine flächendeckende Registrierung von Drohnen – egal ob für den privaten oder kommerziellen Betrieb. Wir geben einen Überblick, was bei dem Betrieb von Drohnen jetzt bereits erlaubt ist und was sich ändern könnte.
Was ist bisher erlaubt?
Private Nutzer können Drohnen, die weniger als fünf Kilogramm wiegen, ohne Genehmigung fliegen, solange sie eine Höhe von 100 Metern nicht übersteigen. Die Luftverkehrsordnung regelt die Bestimmungen für den Verkehr von unbemannten Flugobjekten.
Was ist verboten?
1,5 Kilometer rund um Flughäfen gilt bundesweit ein Flugverbot für unbemannte Flugobjekte. Auch über Gefängnissen, Menschenansammlungen wie etwa Demonstrationen oder über Unfallorten sind Drohnen grundsätzlich verboten. Für kommerziell genutzte Drohnen und Drohnen über fünf Kilogramm ist eine Genehmigung notwendig. Diese erteilen Institutionen der Länder. In Nordrhein-Westfalen gibt es die Genehmigungen für etwa 250 Euro bei den Bezirksregierungen. In der Praxis wird die Genehmigung jedoch selten kontrolliert, wie mehrere Pressefotografen unserer Redaktion berichteten.
Generell verboten sind bisher auch Flüge außerhalb der Sichtweite des Piloten. Damit sind bislang auch Paketlieferungen der Post, von Amazon oder von Pizzalieferanten unmöglich. Diese Firmen planen mit einer Vielzahl von Drohnen automatisierte Lieferflüge.
Die Betreiber der Schlossanlagen von Sanssouci in Brandenburg und weiterer Schlösser in Deutschland haben gegenüber der „Berliner Morgenpost“ Flugverbote angekündigt. Demnach dürften Touristen nicht mehr Drohnen für Fotos der Sehenswürdigkeiten nutzen. Diese Verbote sind jedoch fragwürdig, denn über den Luftraum über den Schlössern bestimmt nicht der Grundbesitzer. Er könnte höchstens darauf bestehen, dass durch eine Drohne eine Gefahr für das Gebäude oder Besucher bestehe. Da Flüge über einer Höhe von 100 Metern sowieso verboten sind, wären Überflüge über die meisten Gebäude ohnehin verboten.
Darf ich meine Drohne nach den Neuregelungen noch ohne Genehmigung nutzen?
Ja, doch nach den Plänen des Verkehrsministers soll es in Deutschland eine Registrierungspflicht geben. Dobrindt schreibt dazu in einer Mitteilung auf der Internetseite des Bundesverkehrsministeriums: „Private Drohnen nehmen ständig zu. Daraus entstehen neue Gefährdungspotentiale z.B. durch Kollisionen oder Abstürze. Ich werde die Nutzung von Drohnen deshalb neu regeln: Drohnen sollen zukünftig registriert werden, um den Eigentümer identifizieren zu können.“ Dazu sollen Flüge in Wohngebieten verboten werden.
Die europäische Luftsicherheitsbehörde EASA schlägt im Gegensatz zu Dobrindt keine Registrierung der Nutzer, sondern der Geräte vor. Leichte Drohnen müssten demnach bestimmten technischen Bedingungen entsprechen, die die Behörde bis zur Verabschiedung einer entsprechenden EU-Richtlinie noch festlegen müsste. Die Drohnen dürften dann beispielsweise eine festgelegte Fluggeschwindigkeit nicht überschreiten, um für den europäischen Markt zugelassen zu werden.
Was bedeuten die Neuregelungen für die Post und Amazon?
Sowohl die Post als auch der Versandhändler Amazon haben in der Vergangenheit intensiv über Paketzustellungen per Drohne nachgedacht. Diese Lieferungen machen jedoch nur Sinn, wenn die Drohnen zentral ferngesteuert werden würden – das ist jedoch bisher verboten. Bundesverkehrsminister Dobrindt will dieses Verbot jedoch kippen. In dem Gesetzesvorschlag heißt es: „Landesbehörden können künftig Flüge auch außerhalb der Sichtweite des Steuernden erlauben, wenn der sichere Betrieb nachgewiesen wird.“