Berlin. Tausende Patienten in Deutschland warten auf Herz, Niere oder Lunge. Menschen, die spenden wollen, sollte dabei einige Dinge beachten.

Etwa 11.000 Menschen in Deutschland warten auf ein Spenderorgan. Für sie geht es um Leben und Tod. Doch die Zahl der Spender verharrt im Tief. Bis Oktober spendeten 736 Männer und Frauen Herz, Leber oder Niere. Ein leichter Anstieg zwar, Axel Rahmel, medizinischer Vorstand von der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO), spricht aber lieber von einer „Stabilisierung auf niedrigem Niveau“. Grund für den deutlichen Rückgang zwischen 2010 und 2014 sind laut DSO etwa die steigenden Überlebenschancen für Menschen mit schweren Hirnverletzungen, aber auch die Skandale in mehreren deutschen Transplantationszentren. Während sich mehr als 70 Prozent der Deutschen grundsätzlich für Organspenden aussprechen, haben nur 31 Prozent einen entsprechenden Ausweis.

1. Wer kommt in der Theorie überhaupt als Organspender infrage?

Laut Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) kommt ein Prozent der im Krankenhaus Verstorbenen für eine Spende infrage. Laut DSO führen 0,1 Prozent aller Todesfälle in Deutschland zu einer Spende. „Zunächst einmal ist jeder Mensch ein potenzieller Organspender“, sagt Axel Rahmel von der DSO. Oft würden Menschen denken, sie seien zu alt. „Das Alter spielt jedoch keine Rolle.“

2. Welche Ausschlusskriterien gibt es?

Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen kommen als Organspender nicht infrage. Dazu gehören in der Regel Tumorkranke, aber auch Menschen mit nicht behandelbaren Infektionskrankheiten wie HIV.

3. Welche medizinischen Voraussetzungen müssen vorliegen, damit einem Menschen Organe entnommen werden?

Laut Transplantationsgesetz (TPG) muss der Tod des Menschen durch den Nachweis des unumkehrbaren Ausfalls der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms zweifelsfrei feststehen. Viele sprechen dann vom „Hirntod“. Die DSO ist mit dieser Bezeichnung mittlerweile vorsichtig. Denn sie suggeriere, dass es unterschiedliche Tode gebe. „Dabei ist es lediglich die Art, wie der Tod festgestellt wird“, erklärt Axel Rahmel.

4. Welche Debatte wird über das Hirntodkonzept geführt?

Das Konzept ist äußerst umstritten. Es geht auf eine Definition zurück, die 1968 an der Harvard Medical School (USA) getroffen und von Deutschland übernommen worden ist. Befürworter des Konzepts machen Leben am Bewusstsein fest. Bei Hirntoten gebe es nichts mehr, was Menschen ausmache. Der Deutsche Ethikrat stützt diese Sichtweise. Kritiker sagen: Ein Hirntoter habe ein selbstständig schlagendes Herz, er reguliere seine Körpertemperatur und sei weit entfernt von dem Zustand, den Pathologen als Tod definieren. Hirntote seien bei ehrlicher Betrachtung Lebende. Die Behauptung, kurz nach dem Hirntod trete unweigerlich der Tod ein, sei kaum überprüft.

5. Wer entscheidet im konkreten Fall, ob Organe entnommen werden?

Voraussetzung für eine Organspende ist zunächst eine Einwilligung. Diese kann auf einem Spenderausweis vermerkt sein. Ist kein Spenderausweis vorhanden, müssen die Angehörigen entscheiden. Nur bei einhelliger Zustimmung kommt eine Organentnahme in Betracht. Die verbindlichen Richtlinien der Bundesärztekammer legen seit Juli dieses Jahres fest: Die Untersuchungen des potenziellen Spenders müssen von zwei Ärzten unabhängig voneinander durchgeführt und ausführlich dokumentiert werden. Die Ärzte müssen über eine mehrjährige Erfahrung in der Intensivbehandlung von Patienten mit akuten schweren Hirnschädigungen verfügen. Mindestens einer der zwei Ärzte muss Facharzt für Neurologie oder Neurochirurgie sein. Bei Kindern muss zusätzlich ein Kinderarzt anwesend sein. „Das Verfahren gibt die größtmögliche Sicherheit, die man haben kann“, sagt DSO-Vorstand Axel Rahmel.

6. Was kann ich mithilfe des Ausweises bestimmen?

Die Entnahme aller oder nur bestimmter Organe, den Widerspruch zur Entnahme sowie die Bestimmung einer Person, die über eine Organspende entscheiden soll. Spender sollten den Ausweis immer bei sich tragen. Wer seine Spendenbereitschaft widerrufen will, kann den Ausweis vernichten. Er wird nicht registriert. „Das Gesetz hat die Freiwilligkeit der Spende geregelt. Dass es keine Registratur gibt, ist ein Ausdruck dessen“, sagt Marita Völker-Albert, Sprecherin der BZgA.

7. Können in jedem Krankenhaus Organe entnommen werden?

Nein, es gibt sogenannte Entnahmekrankenhäuser, die laut Transplantationsgesetz nach ihrer räumlichen und personellen Ausstattung in der Lage sind, Organentnahmen zu ermöglichen. „Aber inzwischen ist fast jedes Krankenhaus ein Entnahmekrankenhaus. In Deutschland gibt es 1255 dieser Häuser“, erklärt Rahmel. Jedes dieser Krankenhäuser muss in der Regel mindestens einen Transplantationsbeauftragten haben. Rahmel kritisiert die oft nicht ausreichende Unterstützung dieser Kollegen durch die Klinikleitung: „Das Engagement für Organspende wird eher behindert als unterstützt.“

8. Wie funktioniert die Verteilung der Spenderorgane?

Der Gesetzgeber hat die Verteilung der Organe bewusst von der Spende getrennt. Nachdem der Verstorbene auf mögliche Erkrankungen und Infektionen untersucht worden ist, schickt die DSO die Spenderdaten, die sie von den Krankenhäusern bekommt, verschlüsselt an die Vermittlungsstelle Eurotransplant in den Niederlanden. Dort werden die Daten mit möglichen Empfängern abgeglichen. Dabei spielen Aspekte wie Dringlichkeit, Gewebeübereinstimmung und Erfolgsaussicht eine wichtige Rolle. Die Stiftung verteilt Organe an acht Länder: Belgien, Luxemburg, Niederlande, Deutschland, Österreich, Slowenien, Kroatien und Ungarn.

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