Berlin. Die Supermarktkette Carrefour warb mit einem Cocktail, angelehnt an die Netflix-Serie Emily in Paris. Dann klagte eine Vereinigung.

Die französische Supermarktkette Carrefour hatte auf seiner Website mit den Worten „Willkommen in der wunderbaren Welt von Emily in Paris“ für ein alkoholisches Getränk geworben. Daraufhin klagte eine Vereinigung gegen Suchtgefahren. Nun verbot die französische Justiz den Verkauf des Emily-in-Paris-Cocktails, Carrefour wurde zudem zu einer Strafe in Höhe von 8000 Euro verurteilt.

Die Netflix-Serie, die das Leben einer jungen Amerikanerin in Paris porträtiert, ist bekannt für ihre auffällige Integration zahlreicher Marken und Produkte – oft so prominent, dass sie die Handlung mitgestalten.

Von Luxuslabels wie Ami, Jacquemus und LVMH über Samsung bis hin zu Lidl nutzt die Serie ihre Reichweite gezielt für Markenkooperationen. Ein weiteres Beispiel ist die Zusammenarbeit mit Google: Nutzer können per App den Bildschirm scannen und werden auf eine Website geleitet, wo die Outfits und Accessoires der Darsteller zum Kauf angeboten werden.

Frankreich: Darum wurde der Emily-in-Paris-Cocktail verboten

Die Kampagne für den Emily-Cocktail verstieß jedoch gegen die strengen französischen Werbevorschriften für Alkohol. Laut Gerichtsurteil waren die Hinweise auf die Serie eine unzulässige Maßnahme, um Verbraucher anzulocken. Zulässig wären lediglich sachliche Angaben zu Alkoholgehalt, Zusammensetzung oder Geschmack.

Carrefour gestand einen „Fehler“ ein, während die Vereinigung gegen Suchtgefahren das Urteil ausdrücklich begrüßte. Die Vereinigung gegen Suchtgefahren kündigte an, nun rechtlich gegen den britischen Hersteller des Getränks vorzugehen.

AFP/ef