Berlin/Köln.. Die Bundestagswahl vom September 2013 bleibt gültig. Das hat jetzt der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages entschieden. Grund war der Einspruch eines Fernsehzuschauers - gegen eine Folge der ARD-Serie “Lindenstraße“.

Die ARD-Serie "Lindenstraße" war jetzt sogar Thema im Bundestag. Es ging um Folge 1448, mit dem Titel "Leistungsträge" vom 22. September vergangenen Jahres. Ein Fernsehzuschauer hatte gegen die Folge Einspruch erhoben. Wegen schlechter schauspielerischer Qualität? Einer bizarren Handlung? Irgendwelcher Farbprobleme bei der TV-Übertragung? Ganz was Anderes!

Es ging um eine mögliche Wiederholung der Bundestagswahl. Ein Bürger aus dem bayerischen Fürstenfeldbruck hatte in der kurz nach den ersten Wahlprognosen am Wahltag der vergangenen Bundestagswahl ausgestrahlten Folge der TV-Serie einen Beweis für Wahlbetrug gesehen. Weil die dort gezeigten Wahlergebnisse der erst kurz zuvor veröffentlichten Prognose entsprochen hätten.

WDRVier verschiedene "Lindenstraßen"-Folgen vorproduziert

Allerdings hatte die ARD bereits im Vorfeld angekündigt, dass die erste Hochrechnung aus dem laufenden Programm aufgezeichnet und kurzfristig in die aktuelle Folge der Serie eingearbeitet werde. Je nach Wahlausgang konnten die Macher der Endlosserie dabei auf vier verschiedene, vorproduzierte Folgen zurückgreifen.

Darauf verwies auch der Bundestags-Ausschuss in seiner Entscheidung, die jetzt bekannt gegeben wurde: Mit der Vorwegnahme eines von vornherein feststehenden Ergebnisses habe das Ganze nichts zu tun. Deshalb müsse die Bundestagswahl vom vergangenen September nicht wegen der "Lindenstraße" wiederholt werden. Ein entsprechender Einspruch gegen die Gültigkeit des Urnengangs wurde vom Wahlprüfungsausschuss des Parlaments als unbegründet zurückgewiesen. (dpa/(WE)