Leipzig. Das “ Bimmel-Bingo“ bei “TV total“ kommt ProSieben teuer zu stehen. Das Bundesverwaltungsgericht gab am Mittwoch der Medienanstalt Berlin-Brandenburg Recht, die eine Herausgabe von Werbeeinnahmen wegen Verstößen gegen das Persönlichkeitsrecht verlangt hatte.
Der Fernsehsender ProSieben muss seine Werbeeinnahmen aus den beanstandeten "Bimmel-Bingo"-Beiträgen in Stefan Raabs Sendung "TV total" abgeben. Dies entschied am Mittwoch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Damit gab das Gericht der Medienanstalt Berlin-Brandenburg Recht, die ProSieben zur Herausgabe der Einnahmen in Höhe von 75 000 Euro aufgefordert hatte.
Hintergrund sind Fernsehbeiträge mit dem Titel "Bimmel-Bingo" in Stefan Raabs Sendung "TV total": Show-Praktikant Elton, der von Stefan Raab gerne für kuriose Aktionen eingesetzt wird, klingelte nachts Menschen aus dem Bett, um ihnen Quizfragen zu stellen.
Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg kritisierte einige der Sendungen, weil sie darin eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Betroffenen sowie deren Recht am eigenen Bild sieht. Deshalb hatte sie ProSieben aufgefordert, die erzielten Werbeeinnahmen herauszugeben. Die Klage des Senders hatte bereits beim Verwaltungsgericht Berlin Erfolg, scheiterte aber beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun in letzter Instanz. (dapd)