Berlin. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zieht die Indizierung des Bushido-Songs “Stress ohne Grund“ vor. Die Einschränkungen für das Album “NWA“ des Rappers Shindy, auf dem das Lied von Bushido enthalten ist, gelten nun bereits ab Freitag, nicht erst ab Montag. So will die Bundesprüfstelle möglichen Hamsterkäufen zuvorkommen.
Das umstrittene Lied "Stress ohne Grund" des Rappers Bushido (34) darf schon von diesem Freitag an nicht mehr öffentlich verbreitet werden. Der Termin sei vorgezogen worden, teilte die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien am Donnerstag mit.
Die Musik-CD "NWA" des Interpreten Shindy mit dem Bushido-Song wurde am Mittwoch vorläufig auf den Index gesetzt und als gefährdend für Minderjährige eingestuft. Ursprünglich sollten die Einschränkungen mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger am Montag in Kraft treten. Es gebe aber Hinweise, dass der Interpret zum schnellen Kauf vor der Indizierung aufrufe, erklärte die Prüfstelle. Der Bundesanzeiger veröffentliche diese nun bereits am Freitag.
Album NWA darf dann nicht mehr beworben werden
Laut Prüfstelle wirke der Inhalt verrohend, reize zu Gewalt an und diskriminiere Frauen sowie Schwule. Die CD darf nur noch unter dem Ladentisch an Erwachsene und nicht an Jugendliche verkauft werden. Auch öffentliche Werbung sowie Versand sind dann untersagt.
Der Bushido-Song enthält Tötungs- und Gewaltfantasien sowie schwulenfeindliche Parolen. Politiker werden mit heftigen Worten beleidigt. Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) und der FDP-Bundestagsabgeordnete Serkan Tören haben Strafanzeigen gestellt.
Prüfung der Strafanzeigen gegen Bushido dauert an
Ein Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft sagte am Donnerstag, die Prüfung der Anzeigen dauere an. Einen Bericht der "Bild"-Zeitung, wonach Bushido keine strafrechtlichen Konsequenzen drohen sollen, bestätigte der Sprecher nicht.
Die Entscheidung ist laut Prüfstelle vorläufig, weil sie noch einem größeren Gremium vorgelegt werden muss. Dieses entscheidet voraussichtlich Anfang September, ob es bei der Indizierung bleibt. (dpa)