Frankfurt/Main. Im Rechtsstreit mit dem Verein Musikpiraten hat das Amtsgericht Frankfurt/Main am Montag der Klage der Verwertungsgesellschaft Gema statt gegeben. Die Gema fordert den Klarnamen eines Künstlerduos. Die Musikpiraten fürchten, dass nun der Bestand der unentgeltlichen “CC-Lizenzen“ gefährdet ist.

Die Verwertungsgesellschaft Gema hat einen Rechtsstreit um die Veröffentlichung vom Musiktiteln unter Pseudonym gewonnen. Das Amtsgericht Frankfurt/Main verurteilte die beklagten Musikpiraten am Montag zu einer Zahlung von 68 Euro plus Zinsen, weil sich der gemeinnützige Verein geweigert hatte, der Gema die Klarnamen eines Künstlerduos zu nennen, um mögliche Urheberansprüche abgleichen zu können.

Die Musikpiraten kündigten umgehend Berufung an. "Wir streben eine höchstrichterliche Entscheidung an", sagte der Rechtsanwalt der Musikpiraten, Emanuel Schach. Das Amtsgericht hatte die Berufung trotz des geringen Streitwerts zugelassen, da es eine grundsätzliche Bedeutung der Klage erkannte.

Wer steckt hinter "texasradiofish"?

Die Musikpiraten sind ein Ableger der Piratenpartei Deutschland, für deren hessischen Landesverband Hufgard auch als Pressesprecher fungiert. Gegründet hatten sie sich 2009, um "die freie Kultur mit dem Schwerpunkt Musik als künstlerisches Ausdrucksmittel zu fördern". Konkret unterstützen die Musikpiraten dabei Künstler, die keine Verwertungsgesellschaft in Anspruch nehmen wollen und ihre Musik jedermann frei zugänglich machen.

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    Zu diesem Zweck veranstalten die Musikpiraten jedes Jahr den Wettbewerb "Free! Music! Contest". Im Jahr 2011 zählte die Gruppe "texasradiofish" mit dem Lied "Dragonfly" zu den Gewinnern. Als die Musikpiraten eine CD mit den Siegertiteln des Wettbewerbs veröffentlichte, gingen die Probleme los. "Die beiden Künstler wollen ihren Namen aber nicht preisgeben", beteuert Christian Hufgard, Vorsitzender der Musikpiraten. Als er die Musiker um ihre bürgerlichen Namen bat, kündigten diese vielmehr erbost an, selbst bei der Gema anzurufen und zu fragen, was das soll.

    Musikpiraten fürchten um Creative Commons-Lizenzen

    Doch die Gema ist da unerbittlich und versteht die Geheimniskrämerei nicht ganz. "Wir verwalten die Daten von 65.000 Mitgliedern, Datenschutz wird bei uns sehr ernst genommen", sagt Gema-Sprecher Peter Hempel. Ein Abgleich mit Pseudonymen würde einen "unüberblickbar hohen Arbeitsaufwand" nach sich ziehen, die Musikpiraten seien daher in der Nachweispflicht.

    Die Mahnungen der Gema, die 68 Euro für die Veröffentlichung von "Dragonfly" zu bezahlen, ließen sie daher unbeantwortet. Die Gema klagte letztlich vor dem Amtsgericht Frankfurt wegen der nicht bezahlten Rechnung.

    Doch beiden Parteien geht es dabei um deutlich mehr als um 68 Euro. Denn die Musikpiraten befürchten, dass ein Klarnamenzwang die sogenannten Creative Commons-Lizenzen (CC-Lizenzen) gefährden würde. Bei den CC-Lizenzen handelt es sich um Verträge, bei denen auch anonyme Urheber den Nutzern größere Freiheiten wie etwa das kostenlose Kopieren von CDs einräumen.

    Sollte die Gema auch vor höheren Instanzen recht bekommen, würde diese Möglichkeit entfallen, da dann automatisch gezahlt werden müsste, wenn keine Prüfung über die bürgerlichen Namen der Urheber erfolgen kann. "Es wird ein spannendes Urteil", sagte Gema-Sprecher Hempel vor dem Prozess in Frankfurt. (dapd)