Berlin.

Christian Nienhaus, Vorsitzender des Zeitungsverlegerverbandes NRW, fordert eine Chancengleichheit für Printmedien im Vergleich zu den Internet-Aktivitäten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Nienhaus, der auch Geschäftsführer der WAZ-Mediengruppe ist, sprach in Berlin beim Mediendiskurs der Konrad-Adenauer-Stiftung.

Etwas mehr als zehn Jahre ist es her, da war das Internet noch ein Medium für eine kleine Fangemeinde. Heute surft jedes Kind in den Tiefen des weltweiten Netzes. Der Siegeszug des Internet ist so rasch vorangeschritten, dass die Politik mit zeitgemäßen Rahmenbedingungen kaum Schritt halten kann. Dies stellt auch die Printmedien vor neue Herausforderungen und bereitet ihnen Schwierigkeiten.

„Wir brauchen die neue Medienpolitik, aber mit ordnungspolitischen Grundsätzen“, sagte WAZ-Gruppengeschäftsführer Christian Nienhaus am Montag auf dem 7. Berliner Mediendiskurs der Konrad-Adenauer-Stiftung. Der Vorsitzende des Zeitungsverlegerverbandes NRW forderte die Politik auf, für mehr Chancengleichheit für die Printmedien zu sorgen.

Im Zentrum von Nienhaus’ Kritik standen die Internet-Aktivitäten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dieser bekommt allein in diesem Jahr acht Milliarden Euro an Gebühren. 60 Millionen Euro davon fließen in Online-Auftritte. Damit könne der öffentlich-rechtliche Rundfunk kostenlose Angebote im Internet platzieren, kritisierte Nienhaus. Im Netz treten sie in Wettbewerb zu den Angeboten der Verlage, die ohne Gebühren bestehen müssen.

Längst ist es Usus, dass öffentlich-rechtliche Sender bei Veranstaltungen nicht nur mit Kameras auftauchen, sondern auch Artikel für das Internet verfassen. Nienhaus bezeichnete es als „Akt der Selbstverteidigung der Printmedien“, wenn sie diese Vorgänge unter die Lupe nähmen.

ARD und ZDF dürfen nach dem Drei-Stufen-Test Inhalte für ihre Internetseiten erstellen. Der Test prüft beispielsweise, welcher finanzielle Aufwand erforderlich ist. Unter dem Strich geht es darum, die Legitimität öffentlich-rechtlicher und damit gebührenfinanzierter Online-Inhalte sicherzustellen. Dieser Test werde wohl nicht richtig angewandt, kritisierte Nienhaus.

Die Printmedien müssten sich wehren, wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk ohne jede Selbstbeschränkung bei den Einnahmen und Inhalten expandiere. „Dann müssen wir uns die Frage stellen, ob wir nicht auch eine Rundfunkgebühr bekommen sollten“, sagte Nienhaus und gab selbst die Antwort: „Wir wollen keine Subvention, wir wollen keine Mediengebühr, wir wollen Chancengleichheit.“

Nienhaus sieht verschiedene Möglichkeiten, die die Politik ergreifen könnte. So könnten Online-Investitionen für die Öffentlich-Rechtlichen gedeckelt werden. Es stelle sich auch die Frage, ob man sicherstellen könne, dass sich der gebührenfinanzierte Rundfunk nicht auch noch aufs Lokale, die Städte und Kommunen ausdehnt. „Staatsgebühren dürfen Märkte nicht kaputt machen.“

Zur Chancengleichheit gehöre auch ein modernisiertes Urheberrecht. Das bisherige stammt aus dem Jahr 1965 – wo noch kein Mensch an das Internet dachte. Die Rechtslage ermöglicht Konzernen wie Google, Geld mit den Inhalten der Zeitungen zu verdienen. Hier gehe es nicht nur um Google, sagte Nienhaus. Dabei schloss er aus, bestimmte Inhalte der Zeitungen für Google zu sperren. „Das ist aus Gründen der Marktmacht keine Alternative.“