Paris. .

Hat der Deutsche Rudolf C. (56) zu Recht sieben Jahre wegen Vergewaltigung seiner Tochter hinter französischen Gefängnisgittern verbracht oder ist er das Opfer eines „monströsen Justizirrtums“? Sein Anwalt Ralph Blindauer aus Metz ist davon überzeugt, dass seinem Mandanten vor 13 Jahren himmelschreiendes Unrecht widerfahren ist. Gleichwohl hat es der Berufungsausschuss des Pariser Kassationshofes jetzt abgelehnt, den Fall C. noch einmal aufzurollen. „Maître“ Blindauer denkt trotzdem nicht daran aufzugeben: „Wir haben nur die erste Runde verloren, der Kampf geht weiter.“

Sommerferien im August 1996. Familie C. – Vater Rudolf, Mutter Elke, die damals acht Jahre alte Tochter Sabrina und der behinderte Sohn Florian (11) – genießt den lang ersehnten Campingurlaub im südfranzösischen Montpellier. Bis Rudolf C. überraschend von der Polizei verhaftet wird. Eine Zeltnachbarin will gesehen haben, dass Rudolf C. seine Tochter vergewaltigt und auch den Sohn missbraucht hat. Angeblich habe C. mit geöffneter Hose auf seiner Tochter gelegen, heißt es. Ein Gericht verurteilt den Deutschen daraufhin zu zwölf Jahren Gefängnis, von denen er sieben absitzt. Seine Frau verurteilen sie wegen Mittäterschaft zu zwei Jahren. Die Kinder kommen schon am Tag der Festnahme in französische Pflegefamilien. Selbst als die Mutter nach anderthalb Jahren wieder frei ist, dürfen sie nicht zurück nach Deutschland: eine ruinierte Familie.“

Rudolf C. ist damals großes Unrecht geschehen“, sagt sein Anwalt. Er erinnert an das ohnehin gereizte Klima jener Tage, denn kurz zuvor hatten sie in Belgien den Kinderschänder Marc Dutroux festgenommen. Davon abgesehen weise die Anklage „zahlreiche Ungereimtheiten“ auf. Mit den Zeltnachbarn etwa hatte es in den Tagen zuvor Ärger wegen ihres bellenden Hundes gegeben. War die Anzeige vielleicht nur eine Retourkutsche? Auch die belastende Aussage der Tochter zieht Anwalt Blindauer in Frage. Zwar hatte Sabrina C. im Polizeiverhör den Vorwurf bestätigt, wonach ihr Vater sie seit Jahren mehrmals vergewaltigt habe. Doch vor dem Schwurgericht widerruft sie. Und: Die französischen Ärzte stellen in ihrem Untersuchungsbericht fest, dass Sabrina noch Jungfrau ist.

Stellt sich die Frage, warum die Tochter den Vater auf dem Polizeirevier so schwer belastet hat. Anwalt Blindauer hält den Ermittlern vor, dem verunsicherten Mädchen die Vorwürfe in den Mund gelegt zu haben: „Sie war erst acht Jahre alt.“ Bleibt noch der Belastungszeuge Florian, dessen Aussage Ralph Blindauer jedoch in Zweifel zieht. „Der Junge ist schwer behindert und konnte damals keine vier Wörter sprechen.“ Ein Sachverhalt, den das Amtsgericht Saarbrücken in einem Verfahren später bestätigen wird. Zwar folgt auch der Pariser Staatsanwalt weitgehend dem Antrag Blindauers, doch das Gericht bleibt bei seinem strikten „Non“. Der Anwalt gibt nicht auf: Er will weitere entlastende Beweise sammeln und erneut vor den Pariser Revisionsausschuss ziehen, notfalls sogar vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.