Köln. .

Qualitätsjournalismus hat Zukunft. So viel steht für den Vorsitzenden der NRW-Zeitungsverleger, Christian Nienhaus, fest. Der Geschäftsführer der WAZ-Mediengruppe setzt dabei auf eine Kombination der Zeitung mit den Möglichkeiten des Internets. Dafür sind allerdings aus seiner Sicht medienpolitische Veränderungen erforderlich.

Beim Medienforum NRW in Köln sagte Nienhaus am Dienstag, er setze weiterhin auf die gute, alte Zeitung. Das Speichermedium Papier brauche kein Netz, und ökologisch sei es obendrein: Der Rohstoff wachse nach, und recyceln lasse er sich auch.

Um Zeitungen auch künftig eine wirtschaftliche Zukunft zu ermöglichen, verlangte Nienhaus „die Abschaffung der Mehrwertsteuer für Print-Produkte“. Als Vorbild führte er Frankreich an. Zeitungen sollten Post-Produkten gleichgestellt werden, fügte er hinzu. Hintergrund: Die Post vertreibt samstags eine werbefinanzierte, kostenlose Fernsehzeitschrift, für die sie keine Mehrwertsteuer entrichten muss.

Besseres Urheberrecht

Zugleich forderte Nienhaus eine Modernisierung des Urheberrechts. Die gültigen Regeln für den Schutz geistigen Eigentums stammen aus dem Jahr 1965 – einer Zeit, als es das Internet nicht einmal als Begriff gab. Sie lassen zu, dass Konzerne wie Google mit den kostenlos bereitgestellten Inhalten der Zeitungsverlage im Netz Geld verdienen. Daher verlangte Nienhaus ein sogenanntes „Leistungsschutzrecht, um unser Eigentum zu schützen“. Für die Nutzung können bisher keine Lizenz-Gebühren verlangt werden. Das Urheberrecht soll nach den Vorstellungen von Nienhaus an die veränderte Marktwirklichkeit angepasst werden.

Zudem sprach er sich gegen Gratis-Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender für tragbare elektronische Geräte aus. Damit sind Mobiltelefone, Smart-Phones und Tablet-Computer gemeint. Nienhaus erklärte, der vom Gesetzgeber vorgeschriebene Drei-Stufen-Test für Online-Angebote von ARD, ZDF und Deutschlandfunk werde im Hinblick auf die sogenannten iPhone-Apps „glatt ignoriert“. Hintergrund: Beim gebührenfinanzierten Fernsehen gibt es Pläne, textlastige Nachrichten als kostenlosen Zusatzservice für mobile Geräte anzubieten. Demgegenüber denken die Verlage über kostenpflichtige Angebote nach.

Nienhaus warf den Öffentlich-Rechtlichen vor, einen „Verdrängungswettbewerb“ zu betreiben. Er verhindere, „wegbrechende Print-Erlöse mittelfristig durch Online-Umsätze auszugleichen“. Nienhaus: „Unsere journalistische Leistungserstellung wird ganz überwiegend durch das Printmedium finanziert.“

Nienhaus warf den Gremien der Öffentlich-Rechtlichen vor, Text-Angebote der Sender unkritisch durchzuwinken. Sollte der gebührenfinanzierte Rundfunk bei seinem Vorhaben bleiben, stellt sich für Nienhaus die Frage, warum nicht auch private Qualitätsmedien an der künftigen Haushaltsabgabe beteiligt werden sollen. Die für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zuständigen Bundesländer beschlossen vor kurzem, dass eine Haushaltsabgabe die gerätebezogene Rundfunkgebühr ablösen soll.

Nienhaus hielt den gebührenfinanzierten Sendern indirekt Verschwendung von Gebühren vor. Er bezeichnete sie als „ineffiziente Großorganisationen“. Tatsächlich spülen die Rundfunkgebühren in diesem Jahr rund acht Milliarden Euro in die Kassen der Öffentlich-Rechtlichen. 60 Millionen davon fließen in die Internet-Auftritte.