Norderstedt. Landesmedienanstalten planen neue Satzung, die eine "verschärfte Informationspflicht" vorsieht. Unseriösen Methoden, die den Verbrauchern das Geld aus der Tasche ziehen, soll ein Riegel vorgeschoben werden.
Die Landesmedienanstalten wollen die Verbraucher künftig besser vor unseriösen Gewinnspielen im Fernsehen und Radio schützen. Den TV- und Radiosendern drohen künftig bei Verstößen Geldbußen bis zu 500 000 Euro.
Damit solle "unseriösen Methoden", die den Verbrauchern das Geld aus der Tasche zögen, ein Riegel vorgeschoben werden, sagte der Vorsitzende der Kommission für Zulassung und Aufsicht, Thomas Langheinrich. Vor allem Kinder und Jugendliche sollen nach dem Willen der Landesmedienanstalten vor Abzock-Spielen geschützt werden. Häufig nutzten die Sender deren Leichtgläubigkeit und Unerfahrenheit aus.
Nach der von den Landesmedienanstalten nun entworfenen Satzung dürfen Minderjährige in der Regel nicht mehr an Gewinnspielen teilnehmen. Gewinnspiele, die sich direkt an Kinder und Jugendliche richten, sollen im Radio und Fernsehen verboten sein. Ausgenommen seien Gewinnspiele, bei denen nur die reinen Telefonkosten in Rechnung gestellt werden.
Die Satzung schreibt unter anderem eine "verschärfte Informationspflicht der Teilnehmer über Gewinnchancen" vor. Langheinrich äußerte sich zuversichtlich, dass die neue Gewinnspielsatzung noch in diesem Jahr verabschiedet werden kann.
Die Landesmedienanstalten, die die Aufsicht über die Privatsender führen, wurden durch den am 1. September in Kraft getretenen Rundfunkstaatsvertrag verpflichtet, eine solche Gewinnspielsatzung für Fernsehen und Radio zu erlassen. Im vergangenen Jahr wurden gemeinsam mit den Privatsendern Regeln für Gewinnspiele erarbeitet, die dazu beitragen sollten, die Gewinnspiele in Sendern wie etwa 9Live transparenter zu gestalten.
Mit dem nun in Kraft getretenen Rundfunkstaatsvertrag gibt es erstmals eine gesetzliche Grundlage dafür, dass Verstöße der Sender auch geahndet werden können. (epd)