Gericht: "Lady Bitch Ray" darf nicht mehr für Radio Bremen moderieren

Bremen. Musikerin Reyhan Sahin, die unter dem Künstlernamen "Lady Bitch Ray" bekannt ist, hat einen Gerichtsprozess gegen Radio Bremen verloren. Die Beendigung der Zusammenarbeit durch den Sender sei rechtens gewesen, urteilte das Landesarbeitsgericht Bremen am Donnerstag. Sahin arbeitete bis Mai 2006 als freie Redakteurin und Moderatorin für Radio Bremen. Nach der Veröffentlichung eines ihrer Rapsongs im Internet wurde sie nicht mehr eingesetzt.

Der Ansicht der Klägerin, sie habe beim Sender den Status einer arbeitnehmerähnlichen Person gehabt, folgten die Richter nicht. Sie bestätigten damit ein Urteil der Vorinstanz. Die Richter führten aus, Sahin habe nicht in dem Umfang für Radio Bremen gearbeitet, wie es der Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen verlange. Die Frage, ob der Sender ein solches arbeitnehmerähnliches Beschäftigungsverhältnis wirksam hätte beenden können, sei daher nicht mehr zu entscheiden gewesen. Ebenso wenig habe der Inhalt veröffentlichter Songs eine Rolle gespielt.

"Lady Bitch Ray" ist wegen ihrer provokanten Rap-Texte, in denen sie häufig vulgäre Sexualausdrücke verwendet, in die Schlagzeilen geraten. In der ARD-Sendung "Schmidt & Pocher" vom 24. April hatte sie zum Abschluss dem Moderator Oliver Pocher ein Salbendöschen geschenkt, das ein Intimsekret von ihr selbst enthalten haben soll. Den angeblichen Inhalt versah die Rapperin mit einer derben Bezeichnung. Die Sendung löste massive öffentliche Kritik aus.