Frankfurt/Main. “Superstar“ Severino Seeger muss sich von Dienstag an seiner kriminellen Vergangenheit stellen. Es erwartet ihn ein Prozess wegen Betruges.
Der frischgebackene Gewinner der Casting-Show "Deutschland sucht den Superstar" auf RTL, Severino Seeger, wird am Dienstag die Showbühne mit der Anklagebank vertauschen müssen. Der 28-Jährige ist beim Landgericht Frankfurt wegen Betrugs in neun Fällen angeklagt.
Die Staatsanwaltschaft legt ihm zur Last, als Mitglied einer Betrügerbande unter einem Vorwand die EC-Karten der bis zu 88 Jahre alten Opfer samt Geheimzahl abgeholt zu haben.
Zuvor waren die Opfer laut Anklage von anderen Bandenmitgliedern, die sich als Bankmitarbeiter ausgaben, angerufen worden: Es gebe technische Probleme, deshalb würden Scheckkarten benötigt. In den neun Fällen, bei denen Seeger als "Abholer" mitgewirkt haben soll, entstand ein Schaden von knapp 19.000 Euro.
Der 28-Jährige aus dem hessischen Wächtersbach hatte Mitte Mai das Finale der zwölften "DSDS"-Staffel gewonnen. Das bedeutet einen Plattenvertrag und eine halbe Million Euro Prämie.
Seeger soll Wiedergutmachung zugesagt haben
Mehrere Mitglieder der zehnköpfigen Betrügerbande wurden bereits zu Freiheitsstrafen mit und ohne Bewährung verurteilt. Seeger selbst sollte bereits im März vor Gericht gestellt werden - wegen der Erkrankung des Richters musste der Prozess allerdings abgesagt werden.
Später verschob man die Verhandlung auf die Zeit nach Seegers Teilnahme an der RTL-Fernsehshow. "Ich muss mich dafür verantworten", sagte Severino vor zwei Wochen über seinen Ärger mit dem Gesetz. Mehr wollte er dazu nicht sagen.
Sollte sich der Medienstar vor Gericht geständig zeigen, könnte auf die Zeugenvernehmung der betagten Opfer verzichtet werden. Allein in einem Fall waren vom Konto einer Seniorin 12.000 Euro abgehoben worden.
Der der Bande zugerechnete Gesamtschaden beläuft sich laut Staatsanwaltschaft auf mehr als 100.000 Euro. Wie ihr Sprecher, Staatsanwalt Jesco Kümmel, mitteilte, soll Seeger bereits die Wiedergutmachung des von ihm zu vertretenen Schadens zugesagt haben. (dpa)