München.

Der Kunstsammler Cornelius Gurlitt hat Monate nach dem Bekanntwerden seiner sensationellen Bildersammlung zugestimmt, unter Raubkunstverdacht stehende Werke gegebenenfalls zurückzugeben. Der 81-Jährige einigte sich vertraglich mit Bayern und der Bundesregierung, wie alle Seiten nun mitteilten. Gurlitt bekommt seine Bilder spätestens innerhalb eines Jahres zurück. Die beschlagnahmten Werke, die unter Raubkunstverdacht stehen, bleiben so lange in gesichertem Gewahrsam. Die Taskforce „Schwabinger Kunstfund“ werde alle betroffenen Bilder binnen eines Jahres überprüfen.

„Kunstwerke, für die innerhalb der Jahresfrist die Provenienzrecherche durch die Taskforce nicht abgeschlossen wurde, werden an Cornelius Gurlitt herausgegeben“, heißt es in der Mitteilung. „Soweit Restitutionsansprüche angemeldet wurden oder bestehen können, bleiben die Werke auch nach Jahresablauf in treuhänderischer Verwahrung.“

Gurlitt darf künftig zumindest einen Wissenschaftler an die Taskforce entsenden, damit die Wahrung seiner Interessen garantiert bleibt. Die Kosten für die Provenienzrecherche übernehmen der Bund und Bayern. Das gilt auch für Bilder aus dem Besitz Gurlitts, die zurzeit nicht beschlagnahmt sind.

Anfang 2012 hatten Steuerfahnder im Zuge von Ermittlungen in der Münchner Wohnung Gurlitts rund 1280 Kunstwerke entdeckt und beschlagnahmt. Rund 500 der zum Teil sehr wertvollen Objekte stehen im Verdacht, Nazi-Raubkunst zu sein. Auch in seinem Salzburger Haus waren zahlreiche wertvolle Bilder gefunden worden, auf die die deutschen Behörden allerdings keinen Zugriff haben.